Hallo!
Wie würde folgender Fall juristisch aussehen:
Angenommen, es gibt eine Firma, die - weil im Einzelhandel tätig - einige Mitarbeiter beschäftigt, die an der Kasse sitzen (speziell nicht als „Kassierer“ eingestellt, sondern beispielsweise als Verkäufer). Weiter angenommen, es tauchen Fehlbeträge in den täglichen Abrechnungen auf. Da jeder der kassierenden Mitarbeiter Zugriff auf seine eigene Kassenlade, sowie auf alle im Safe befindlichen Geldbomben hat, kommen in diesem Fallbeispiel pauschal gesehen eigentlich alle Mitarbeiter bezüglich eines Diebstahls in Frage. Auch, da der Safe-Schlüssel von keiner fest definierten Person benutzt, sondern beispielsweise von jedem Mitarbeiter in einem rotierenden System genutzt wird. Trotzdem die im Kassen- u. Safe-Bereich arbeitenden Mitarbeiter immer wieder Videokontrolle beim Arbeitgeber verlangt haben, passierte hier nichts. Nehmen wir weiter an, beim Entdecken der Fehlbeträge wurde auch die (Kriminal)polizei nicht informiert. Der Arbeitgeber droht nun z.B. mit der Entlassung aller im Kassenbereich tätigen Mitarbeiter, sollte sich der Langfinger nicht zu erkennen geben.
a) Wäre die Androhung und Durchführung von „Gruppen“-Kündigung rechtens, wenn nicht feststehen sollte, welcher Mitarbeiter den Fehlbetrag entnommen hat?
b) Würde es zur Kündigung der Mitarbeiter kommen: welche Rechtswege stünden den Arbeitnehmern offen?
c) Wäre das Nichtanbringen von Überwachungskameras trotz Aufforderung der Arbeitnehmer und das Nichtrufen der Polizei eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vonseiten des Arbeitgebers?
Danke für Eure Nachrichten.
GERDZILLA.