habe mal eine Frage…
bin jetzt 9 Jahre im öffentlichen Dienst. Möchte kündigen aber verstehe es nicht so ganz. In TVÖD steht ab 8 Jahre ist die Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende… Das heißt doch dann dass ich erst zum 31.01. kündigen kann oder?? Manche sagen dass ich schon ab dem 01.01. beim neuen Arbeitgeber anfangen kann?? Was ist jetzt richtig?
Dieser jetztige Quartal endet Ende September.
Ich möchte zum 01.01. beim neuen Arbeitgeber anfangen. Geht das ?? Was meint Ihr?
Hallo Yasemin,
laut Kündigungsfrist kannst du erst zum 31.01. kündigen. Aber vielleicht lässt ja dein AG mit sich reden und du kannst einen Aufhebungsvertrag aushandeln?
Viel Glück! Gruß Cassandra
Hallo Yasemin,
du musst zum Quartalsende kündigen mit einer Frist von 4 Monaten.
Quartalsende ist z.B. der 31.12., 4 Monate früher ist der 31…8. - spätestens am 31.8. musst du also kündigen, wenn du am 1.1. woanders eine Arbeit antreten willst.
Du kannst natürlich auch schon früher kündigen, nenn aber auf jeden Fall das Datum und mach es schriftlich und bitte um eine Bestätigung, um möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen.
Viel Glück!
Peter
so sehe ich das auch aber all meine Freunde und auch hier im Forum schreiben viele dass ich wenn ich z.B. zum 31.08. kündige auch am 01.01. wechseln kann. Alles macht mich durcheinander.
alles spricht für den 31.1. Wenn du immernoch unsicher bist, frag bei der Gewerkschaft oder so nach…
so sehe ich das auch aber all meine Freunde und auch hier im
Forum schreiben viele dass ich wenn ich z.B. zum 31.08.
kündige auch am 01.01. wechseln kann. Alles macht mich
durcheinander.
Das kann schonmal nicht stimmen, weil am 31.1. gar kein Quartalsende ist
Das aktuelle Quartal hat in der Tat gerade erst angefangen, so daß du zum Ende dessen nicht mehr kündigen kannst. Nächstes Quartalsende wäre dann der 31.12., vier Monate davor wäre Ende August. Bis dahin mußt du dann spätestens gekündigt haben und bist zum 1.1. frei für etwas Neues.
Hallo Yasmin,
Kündigung zum Schluss eines Kalendervierteljahres, also zum 31.12. Das Ganze 4 Monate vorher, würde heißen: bis Ende August muss deine Kündigung eingegangen sein. Frag sicherheitshalber deinen Personalrat.
Ich persönlich empfehle einen Auflösungsvertrag nach §33 Abs. 1b)Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf jederzeit im gegenseitigen Eiverständnis. Allerdings bin ich kein Experte.
Viele Grüße nitsrek
Hallo,
fängt die 4 Moantsfrist nicht erst ab dem nächsten Quartal an? Also erst ab 30.09.??? dann müsste ich doch bis 31.01. beim alten Arbeitgeber arbeiten, oder?? Manche sagen so wie Du und manche sagen dises Beispiel.
nein, Du musst 4 Monate vor dem Ende eines Kalendervierteljahres kündigen. Das ist in Deinem Fall der 31.08. Ich mache gerade eine Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten und die Kündigungsfristen sind gerade Thema zur Prüfungsvorbereitung in Arbeitsrecht.
suuuuuper vielen herzlichen Dank nochmal! Dann steht mir ja nichts im Wege ab dem 01.01. zu wechseln wsenn ich bis zum 31.08. kündige… Reicht es dann wenn die Kündigung bis zum 31.08. beim Arbeitgeber ist oder muss ich bis zum 15.08. die Kündigung abgeben??
Danke nochmal.
die Kündigungsfrist hast Du richtig erkannt: Vier Monate zum Quartalsende bei mehr als achtjähriger Beschäftigungszeit. Das bedeutet: Deine Kündigungsfrist läuft bis zum 31.12.2011, wenn Du bis zum 30.08. kündigst.
Das letzte Quartal des Jahres endet mit dem 31.12. Vier Monate Frist davor bedeutet einfach, die Kündigung muss bis zum 31.08. eingereicht werden. Dann kann man natürlich zum 01.01. die neue Stelle antreten.
Unabhängig davon sind Arbeitgeber im öD auch oft mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden, der nicht an diese lange Frist gebunden ist.
hallo yasemin, leider habe ich erst jetzt deine frage gelesen. hast du schon einmal an einen auflösungsvertrag mit deinem arbeitgeber gedacht ? da sollte die frist nicht unbedingt ausschlaggebend sein. wenn du aber am 1.1. deine neue tätigkeit beginnen willst, hättest du spätestens bis zum 31.august kündigen müssen. eine eigene kündigung bürgt aber immer die gefahr, falls das mit der neuen arbeitsstelle nicht klaappen sollte, kommst du in eine arbeitslosengeldsperre. ich hoffe, daß dies aber bei dir nicht der fall ist. kannst ja mal schreiben wie es ausgegangen ist. schöne grüsse