Hallo zusammen,
nach viermonatiger Arbeitslosigkeit, trat ich am 04.06.2012 bei einer Firma in ein auf ein Jahr befristetes Arbeitsverhältnis mit einer vereinbarten Probezeit von sechs Monaten und einer Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Die Bewerbung für diese Stelle erfolgte aus Eigeninitiative über das Portal der Jobbörse im Zeitraum von Februar bis Mai 2012.
Mittlerweile stellt sich heraus, dass das Umfeld dieser Stelle meinen Vorstellungen in keinster Weise entspricht.
Aus meiner Sicht stellt die Probezeit ja eine Kennenlernphase dar, um zu prüfen, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinander „passen“.
Würde ich das Arbeitsverhältnis innerhalb der genannten Frist beenden, welche Nachteile ergeben sich dann für mich in Bezug auf den Erhalt von ALG I?
Erhalte ich eine Sperre, oder würde ich aufgrund vorangestellter Begründungen weiterhin nahtlos ALG I beziehen können?
Danke für die Hilfe.