Hallo alle zusammen, kann man diese Kündigung so schreiben ? Ja oder nein wenn nein bitte ein kurzen hinweis warum nicht und ggf. ein veränderrungsvorschlag. THX
„Vorab per Email“
Adresse Firma
Adresse Arbeitnehmer
Ort 23.10.11
Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit diesem Schreiben kündige ich ordentlich und fristgerecht mein mit Ihnen bestehendes Arbeitsverhältnis zum 18.11.2011
Eine Angabe von Gründen, die zur Kündigung führen, ist bei einer Arbeitnehmerkündigung im Verlauf der Probezeit nicht erforderlich.
Meine Arbeitspapiere sowie ein qualifiziertes Abschlusszeugnis senden Sie mir bitte an meine Ihnen bekannte Adresse.
Das mir durch die Firma XXX zugeteilte Arbeitsgerät(Navigationsgerät) sowie alle anderen Arbeitsutensilien, werde ich an meinem letzten Arbeitstag, dem Vorarbeiter oder einer anderen von Ihnen benannten Berechtigten Person übergeben.
Desweiteren möchte ich darauf Hinweisen das ich Gewillt bin meine Arbeitskraft bis einschließlich 18.11.11 23:59 Uhr in gewohnten Umfang zur Verfügung zu stellen.
Den mir zustehenden Teilurlaub i.h.v. 9 Tagen möchte ich gerne vergütet haben, sollte dies nicht möglich sein, würde ich diesen gern in der Zeit vom 07.-18.11.2011 abgelten.
Für die Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen ganz herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Arbeitnehmer
Diese Kündigung wird der Fa. XXX in den nächsten Tagen auch per Post Einschreiben/Rückschein zugesannt.
ok dann mach ich das, aber der rest ist so ok oder ? ich frage speziel wegen dem urlaub dem schenken möchte ich dem AG nichts weil er genug an mir verdient…
ich kann mich dem Vorredner nur anschliessen; in Deinem Anschreiben wird zuviel über selbstverständliches geredet. Und wieso willst Du vorab per Email kündigen?
Guck in deinen AV, da sollten die notwendigen Formalitäten geregelt sein. Und wenn Email nicht zur möglichen Form gehört dann genügt m.E. auch keine Email um z. B. Fristen zu wahren.
Laut dem was ich hier arbeitsrechtlich erinnere muss der Urlaub vorzugsweise abgefeiert werden. Nur in Ausnahmefällen geht’s anders. Der Ausnahmefall ist nicht, dass Dir das Auszahlen lieber ist sondern dass betriebsbedingt ein abfeiern nicht geht. Dies wird üblicherweise durch einen Urlaubsantrag mit Vermerk „nicht genehmigt“ nachgewiesen.
Laut dem was ich hier arbeitsrechtlich erinnere muss der Urlaub vorzugsweise abgefeiert werden. Nur in Ausnahmefällen geht’s anders. Der Ausnahmefall ist nicht, dass Dir das Auszahlen lieber ist sondern dass betriebsbedingt ein abfeiern nicht geht.
Wenn es aber dem Arbeitgeber auch lieber ist? Könnte ja immerhin sein.