Kündigung als Arzneimittel

Hallo,

angenommen, ein Mann ist aufgrund einer psychischen Erkrankung krankgeschrieben und möchte auf keinen Fall in den Betrieb zurückkehren. Die Vorstellung über eine Rückkehr an seinen ehemaligen Arbeitsplatz hemmt den Heilungsprozess, er bekommt zu seinem „Karussell im Kopf“ zusätzlich Panikattacken und Herzrhythmusstörungen.

Der Mann möchte so schnell wie möglich das bestehende Arbeitsverhältnis beenden, da er sich davon einen schnelleren Heilungsprozess verspricht. Der Therapeut ist seiner Meinung, weist aber darauf hin, dass er mit einer Sperrzeit beim Bezug von ALG rechnen muss und empfiehlt dem Mann, den Arbeitgeber um die Kündigung und um Dienstfreistellung zu bitten.

Kann/darf/muss sich der AG darauf einlassen?

Wie muss eine Kündigung seitens des AG formuliert sein, damit dem AN bei der Arbeitsagentur keine Nachteile entstehen?
Reicht die fristgerechte Kündigung seitens des AG ohne Angaben von Gründen?
Oder geht gar nix mehr ohne Kündigungsschutzklage seitens des AN?

Vielen Dank fürs Lesen – und fürs Antworten!

Gruß,
Sunny

P.S.: Ich hoffe, ich bin in der richtigen Rubrik. Oder wäre „Ämter und Behörden“ besser gewesen?

Hi!

Kann/darf/muss sich der AG darauf einlassen?

Du meinst, ob sich der Arbeitgeber daruaf einlassen muss, einen Betrug zu begehen? Vermutlich eher weniger!

Ich werde nicht sagen, wie etwas formuliert sein muss, damit man den Staat bescheißen kann!

Was ich aber sagen kann: Wenn auf Grund der Arbeit eine Krankheit vorhanden ist, kann das als wichtiger Grund ausreichen, der dem Arbeitnehmer eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
Bei einem entsprechenden Nachweis (vielleicht noch durch den MDK geprüft) sollte die Agentur für Arbeit keine Probleme machen! Die Betonung liegt auf sollte! Auch da arbeiten Menschen, weshalb ich zur vorherigen Absprache und der schriftlichen Bestätigung rate!

LG
Guido

Hallo Guido,

vielen Dank für Deine Antwort!

Ich werde nicht sagen, wie etwas formuliert sein muss, damit
man den Staat bescheißen kann!

Das sehe ich ein.
Aber Arbeitslosengeld (nicht ALG II !) ist nach wie vor eine Versicherungsleistung.
Was natürlich nicht heißt, dass man Versicherungen besch*en sollte. :smile:

Was ich aber sagen kann: Wenn auf Grund der Arbeit eine
Krankheit vorhanden ist, kann das als wichtiger Grund
ausreichen, der dem Arbeitnehmer eine Fortführung des
Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
Bei einem entsprechenden Nachweis (vielleicht noch durch den
MDK geprüft) sollte die Agentur für Arbeit keine Probleme
machen! Die Betonung liegt auf sollte! Auch da arbeiten
Menschen, weshalb ich zur vorherigen Absprache und der
schriftlichen Bestätigung rate!

Der Mann war bereits bei der Agentur für Arbeit - mit Attest.
Er wurde abgewimmelt, da er sich im Krankenstand befindet und lt. Sachbearbeiter „keine Priorität im Tagesgeschäft“ hat.

Gruß,
Sunny

LG
Guido

Hallo

Wie muss eine Kündigung seitens des AG formuliert sein, damit
dem AN bei der Arbeitsagentur keine Nachteile entstehen?

Hier liegt schon der entscheidende Ansatzfehler, denn die Kü muß vom AN ausgehen. Also, ärztliches Attest unter den Arm klemmen, aus dem hervorgeht, daß die Weiterführung des AV unzumutbar/unmöglich ist, ab zur AfA und dort vom Sachbearbeiter die schriftliche (mit hundert Ausrufezeichen) Bestätigung geben lassen, daß bei fristgerechter arbeitnehmerseitiger Beendigung des AV von einer Sperre abgesehen wird.

Gruß,
LeoLo

Hi!

Der Mann war bereits bei der Agentur für Arbeit - mit Attest.
Er wurde abgewimmelt, da er sich im Krankenstand befindet und
lt. Sachbearbeiter „keine Priorität im Tagesgeschäft“ hat.

Wie gesagt: Menschen!
Aber auch dieser Sachbearbeiter hat einen Vorgesetzten! Und dieser Vorgesetzte hat auch einen Vorgesetzten!!
Vielleicht könnte auch die Krankenkasse hilfreich bei der Vermittlung sein (ist nur so eine Idee, die mir gerade in den Sinn kommt - erprobt kenne ich sie nicht)

LG
Guido

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