Kündigung als Familienvater mit höchstem Netto-Gehalt rechtens?

Liebe/-r Experte/-in,
vielen Dank das Sie sich die Zeit nehmen meine Frage zu überdenken bzw.zu beantworten!!
Ich bin seit dem 01.04.2008 in Festanstellung im Garten & landschaftsbau tätig und mir wurde am vergangenen Montag eröffnet, das ich zum 30.11.09 entlassen werde!So weit so "Gut"aber was mich sehr stört sind diverse Faktoren!!
1.Ich bin am zweitlängsten angestellt und 3 Kollegen sind nicht mal 1 Jahr angestellt!
2.Auch bin ich der einzige Familienvater mit Ehefrau in der Firma, was bedeutet, das meine anderen Kollegen meist Single´s sind!
3.Mir wurde als Grund genannt, das mein Netto-Gehalt am höchsten in die Kasse schlägt und das, obwohl ich nicht das höchste Brutto-Gehalt habe?!
Der Netto-Unterschied liegt bei nur ca.160 Euro!
Ich habe etwa 300 Überstunden über das Jahr angesammelt und nun soll ich diese abfeiern.

Ist das alles so Wasserdicht?

Vielen Dank für Eure Antwort!!
mit freundlichen Gruß

Nico Viets

Hallo,

als Familienvater ist das natürlich nicht besonders toll, gekündigt zu werden. Nach den Punkten, die Sie genannt haben, wären andere mit der Kündigung „dran“.
Ich weiß nicht ob es ein Gesetz gibt, das vorschreibt, dass man sozialverträglich kündigen muss.
Ansonsten zählt bei Stellenabbau eigentlich nur, dass man fristgerecht und ordentlich kündigen muss.
Viele Grüße
Marco

Lieber Fragesteller,

von „wasserdicht“ kann man da in keiner Weise sprechen. Sofern ich davon ausgehen darf, dass der Betrieb über 10 Mitarbeiter hat, sind Sie aufgrund der Sozialauswahl, die der Arbeitgeber vornehmen muss, schützenswerter als die Kollegen. Das bedeutet im Ergebnis, sollte Ihnen tatsächlich (schriftlich) gekündigt werden, rate ich Ihnen, Klage vor dem zustüändigen Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung zu erheben. Dafür haben Sie ab Zugang der Kündigung allerdings nur 3 Wochen Zeit.

Mit besten Grüßen

RA Koll

Hallo Nico,

soweit ich das verstanden habe, sind sie schon seit 6,5 Monaten dort beschäftig. Das bedeutet, dass ihre Probezeit bereits abgelaufen ist.
Wenn Sie keinen Zeitvertrag haben, ist nach der Probezeit das Arbeitsverhältnis in eine unbefristete
Anstellung über gegangen. Wenn dem so ist, kann ihr Arbeitsgeber nicht so einfach kündigen. Hierfür hat er
bei einer betriebsbedingten Kündigung vorher eine soziale Auswahl zu treffen, wenn er dies nicht tut können sie auf Wiedereinstellung klagen.

Wenn Ihr Betrieb nicht mehr als 5 Angestellte hat, gibt es da noch eine „Schlupfloch“ im Gesetz wonach er sie doch kündigen kann. Nämlich bei Betrieben mit nicht mehr als 5 Angestellte, kann der Arbeitgeber jederzeit kündigen, auch ohne Gründe.

Ich hoffe, dass hilft Ihnen ein bißchen.

Grüße tobi-stern

Liebe/-r Experte/-in,

vielen Dank das Sie sich die Zeit nehmen meine Frage zu
überdenken bzw.zu beantworten!!
Ich bin seit dem 01.04.2008 in Festanstellung im Garten &
landschaftsbau tätig und mir wurde am vergangenen Montag
eröffnet, das ich zum 30.11.09 entlassen werde!So weit so
"Gut"aber was mich sehr stört sind diverse Faktoren!!
1.Ich bin am zweitlängsten angestellt und 3 Kollegen sind
nicht mal 1 Jahr angestellt!
2.Auch bin ich der einzige Familienvater mit Ehefrau in der
Firma, was bedeutet, das meine anderen Kollegen meist Single´s
sind!
3.Mir wurde als Grund genannt, das mein Netto-Gehalt am
höchsten in die Kasse schlägt und das, obwohl ich nicht das
höchste Brutto-Gehalt habe?!
Der Netto-Unterschied liegt bei nur ca.160 Euro!
Ich habe etwa 300 Überstunden über das Jahr angesammelt und
nun soll ich diese abfeiern.

Ist das alles so Wasserdicht?

Vielen Dank für Eure Antwort!!
mit freundlichen Gruß

Nico Viets

Ich bin seit Ich bin seit letzdem April 2008 angestellt!Wir sind inkl.3-er 400.-Euro Jobs 11 Angestellte!Also müßte die soziale Wahl stattfinden.Umso schlimmer, das es 3 Kollegen gibt, welche nicht mal 1 Jahr dabei sind !!Davon sind 2 auch noch Single-Haushalte!!

Auch wenn die Antwort ein bißchen spät kommt. Ich hatte viele auswärtige termine.
Es bleibt nur der Gang zu einem Rechtsanwalt:
Mir erscheint die Künsdigung nicht rechtens.
Gruß
Lippold