Hallo an die Experten,
ein Freiberufler hat über einen „Verleiher“ einen Auftrag zur Abwicklung bekommen.
In dem Vertrag ist der Punkt, Kündigung, nicht behandelt worden.
Es heißt lediglich, wenn die Arbeit beendet ist, endet auch der Vertrag.
Nun ist es aber so, dass noch zusätzliche Aufträge nachgeschoben werden, die bei Auftragserteilung noch nicht bekannt waren.
Gilt nun ein Kündigungsrecht nach BGB?
Wenn ja, wie lang wäre die Kündigungsfrist?
Gruss
Hallo,
wenn zum Thema Kündigung nichts im Vertrag enthalten ist, sollte sich zumindest eine Laufzeit des Vertrags (mit dem „Verleiher“) und/oder der Leistungsinhalt (nur ein Auftrag? Rahmenvertrag?) herauslesen lassen. Gibt es derartiges?
Franz
Danke erstmal für die Antwort.
Der Vertrag sagt aus, bis die Abwickelung des Auftrages beendet ist.
Auftragsdauer 4 Monate mit der Option 5 Monate. Das wäre soweit ok.
Der Auftraggeber des Verleihers hat aber unmittelbar einen Auftrag nachgeschoben, von dem nichts bekannt war.
Auftragsdauer wird sich auf 8 bis 9 Monate verlängern. Das möchte der Freiberufler aber nicht.
Übrigens, es ist ein Rahmenvertrag.
Gruss
Dietmar
Hallo,
Übrigens, es ist ein Rahmenvertrag.
Ich bin nicht sicher, aber lies mal hier nach
http://de.wikipedia.org/wiki/Dauerschuldverh%C3%A4ltnis
Dies müsste zutreffen. Und daraus
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__314.html
Franz
Vielen Dank für die Hinweise
)
Dietmar