Kündigung als Subunternehmer

Hallo an die Experten,
ein Freiberufler hat über einen „Verleiher“ einen Auftrag zur Abwicklung bekommen.
In dem Vertrag ist der Punkt, Kündigung, nicht behandelt worden.
Es heißt lediglich, wenn die Arbeit beendet ist, endet auch der Vertrag.
Nun ist es aber so, dass noch zusätzliche Aufträge nachgeschoben werden, die bei Auftragserteilung noch nicht bekannt waren.
Gilt nun ein Kündigungsrecht nach BGB?
Wenn ja, wie lang wäre die Kündigungsfrist?
Gruss

Hallo,

da Deine Frage aber auch gar nix mit Arbeitsrecht zu tun hat, solltest Du Dir ein passendes Bret suchen, zB „Allgemeine Rechtsfragen“.

&Tschüß
Wolfgang

Danke, dann verschiebe ich die Frage.