Kündigung Altmietvertrag

Wir nehmen mal an: Ein Mietvertrag v. 05.01.1995 soll gekündigt werden. Vereinbart wurde in diesem Vertrag: Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Kündigungsfristen sind keine genannt.

Zu welchem Termin kann der Vermieter den Vertrag kündigen. Es ist ein Vertrag zwischen Sohn und Tochter, der eigentlich nie gekündigt werden sollte. Dass eine Kündigung ausgeschlossen ist, steht aber nicht im Vertrag.
Kann mir jemand Auskunft geben ? Viele Dank im voraus.
Vemieter : Vater (Wohnung in dessen Haus)
Mieter : Tochter - Hartz IV Bezieherin

Ein Mietvertrag kann von Seiten des Vermieters nur unter sehr engen Voraussetzungen gekündigt werden - z.B. bei Eigenbedarf. Eine erleichterte Kündigungsmöglichkeit gibt es nur, wenn die vermietete Wohnung in einem vom Vermieter mit bewohnten Zweifamilienhaus liegt. Bitte mal googeln, da gibt es verschiedene Fristen, die abhängig sind von der Dauer des Mietverhältnisses.

Auch ein nettes Hallo,

unabhängig vom Recht, ob der Vermieter überhaupt kündigen kann/darf, denn dazu wurde nichts vorgetragen, besteht für den Vermieter eine Kündigungsfrist von 9 Monaten, wenn das Mietverhältnis länger als 8 Jahre besteht; trifft also auf diesen Fall zu.

Dass nie gekündigt werden sollte, ist ja wohl vertraglich nicht vereinbart worden; ob aber die Kündigung wirksam wird ist davon abhängig, aus welchem Grund gekündigt wird.

Schönen Tag noch:wink:)