Kündigung Altmietvertrag

Ist der am 29.04.2005 gefällte Beschluß des Bundesrat jetzt verbindlich, daß auch
Leute mit nem Altmietvertrag ab Juni 2005 mit 3 Monate kündigen können?

Ist der am 29.04.2005 gefällte Beschluß des Bundesrat jetzt
verbindlich, daß auch
Leute mit nem Altmietvertrag ab Juni 2005 mit 3 Monate
kündigen können?

Hallo Petra,

wann soll dieses Urteil gefallen sein ? Mir sind derzeit nur Urteile bekannt, ich kann auch unter bundesgerichtshof.de im Moment hierzu nichts sehen, dass es weiterhin bei der Regelung bleibt, dass bei Altverträgen alles so bleibt, wie es derzeit ist.

Gruss Günter

Hast Du ein Aktenzeichen BGH VIII ZR …/… oder woher stammt Deine Info.

Ist der am 29.04.2005 gefällte Beschluß des Bundesrat jetzt
verbindlich, daß auch
Leute mit nem Altmietvertrag ab Juni 2005 mit 3 Monate
kündigen können?

Hallo Petra,

wann soll dieses Urteil gefallen sein ? Mir sind derzeit nur
Urteile bekannt, ich kann auch unter bundesgerichtshof.de im
Moment hierzu nichts sehen, dass es weiterhin bei der Regelung
bleibt, dass bei Altverträgen alles so bleibt, wie es derzeit
ist.

Gruss Günter

Hast Du ein Aktenzeichen BGH VIII ZR …/… oder woher stammt
Deine Inf

Hallo,
ich habe freitag im radio gehört, das entweder der bundestag, oder der bundesrat beschlossen hat, das ab sofort auch altverträge innergalb von drei monaten gekündgt werden können.

michael

Ist der am 29.04.2005 gefällte Beschluß des Bundesrat jetzt
verbindlich, daß auch
Leute mit nem Altmietvertrag ab Juni 2005 mit 3 Monate
kündigen können?

Hallo Petra,

wann soll dieses Urteil gefallen sein ? Mir sind derzeit nur
Urteile bekannt, ich kann auch unter bundesgerichtshof.de im
Moment hierzu nichts sehen, dass es weiterhin bei der Regelung
bleibt, dass bei Altverträgen alles so bleibt, wie es derzeit
ist.

Gruss Günter

Hast Du ein Aktenzeichen BGH VIII ZR …/… oder woher stammt
Deine Inf

Hallo,
ich habe freitag im radio gehört, das entweder der bundestag,
oder der bundesrat beschlossen hat, das ab sofort auch
altverträge innergalb von drei monaten gekündgt werden können.

Hallo Michael,

mal davon abgesehen ob - vermutlich dann der Budnesrat, denn dieser tagte am Freitag - sagt das nichts aus. Denn durch das Urteil des BGH von Anfang April ist hier bereits die Argumentation ersichtlich falsch.
Auch - wen es eine solche Entscheidung gegeben haben sollte - kann der Gesetzgeber nicht gegen Treu und Glauben in bestehende Verträge eingreifen und diese einseitig aus politischen Gründen zu Lasten nur einer Vertragsseite ändern. Sachliche Gründe gibt es nicht.

Ich würde eine solche Änderung genauso für verfassungswidrig sehen wie seinerzeit bei der Änderung des Mietrechts.

Danke mal für den Hinweis, werde mal versuchen Näheres in Erfahrung zu bringen.

Gruss Günter

Ist der am 29.04.2005 gefällte Beschluß des Bundesrat jetzt
verbindlich, daß auch
Leute mit nem Altmietvertrag ab Juni 2005 mit 3 Monate
kündigen können?

Hallo,
es war eine Entscheidung von BGH oder BVG, die man im Teletext von ARD lesen konnte.
Gruss
Rainer

Hallo, Petra.
Lies dir dazu einmal den Artikel: Zum neuen Mietrecht durch, darin steht ganz klar, dass du 3monatige Kündigungsfrist hast: http://www.palm-bonn.de/mietrech.htm
Liebe Grüße
Bettina.

Ist der am 29.04.2005 gefällte Beschluß des Bundesrat jetzt
verbindlich, daß auch
Leute mit nem Altmietvertrag ab Juni 2005 mit 3 Monate
kündigen können?

Ist der am 29.04.2005 gefällte Beschluß des Bundesrat jetzt
verbindlich, daß auch
Leute mit nem Altmietvertrag ab Juni 2005 mit 3 Monate
kündigen können?

Hallo Petra,

im Moment ist dies noch nicht Gesetz. Der Bundesrat hat keinen Einspruch gegen den rot-grünen Gesetzesentwurf zur Kündigungsfristenregelung aus der Bundestagsdrucksache 15/4134 vorgenommen. Somit wird der Vermittlungsausschuss nicht angerufen und das Gesetz kann im Bundestag verabschiedet werden.

Ab dem 01.06.2005 soll dann grundsätzlich eine dreimontige Kündigungsfrist - auch bei Altmietverträgen mit der nach Dauer der Mietzeit sich erhöhenden Fristen - gelten.

Ist also im Moment nicht gültig. Meine persönliche Meinung ist, dass diese Regelung innerhalb 12 Monaten vom BGH als verfassungswidrig kassiert wird.

Gruss Günter

Hallo,

trifft so nicht zu. Nur Mietverträge ab dem 01.09.2001 haben für Mieter die Drei-Monatsfrist und bei Altverträgen nur jene, wo ausdrücklich die gesetzliche Regelung vereinbart ist. Sonste gelten noch die früheren Fristen.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]