Habe heute meine Kündigung 3.1.13 per Kurier zum 31.1.13 erhalten.
Habe ich nicht 4 wochen kündigungsfrist, also dann zum 15 Februar 2013
Bin länger als 1 Jahr beschäftigt bei der Firma
Habe heute meine Kündigung 3.1.13 per Kurier zum 31.1.13 erhalten.
Habe ich nicht 4 wochen kündigungsfrist, also dann zum 15 Februar 2013
Bin länger als 1 Jahr beschäftigt bei der Firma
Schau dir http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html an. Nach § 622, Abs. 1 BGB beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende. Danach wäre in deinem Fall die Frist eingehalten. Zu prüfen ist aber, ob 1) in deinem Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem auf dein Arbeitsverhältnis anwendbarem Tarifvertrag eine andere Kündigungsfrist als „vier Wochen zum Monatsende“ vereinbart ist, und 2) ob die Kündigung „sozial gerechtfertigt“ ist (http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html). Wenn eine dieser Bedingungen gegeben sein sollte, kann es sinnvoll sein, sich gegen die Kündigung zu wehren.
Guten Tag ,
ich verstehe zwar nicht was die Frage ist , aber
zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen und sich beim
Arbeitsamt als arbeitslos zu melden und sofort einen
Termin vereinbaren.
Im Internet nach Rechtsberatungen zum Thema Arbeitsrecht
nachsehen.
mit fr Grüssen,