Hallo,
ich möchte mal Wissen welchen Vorteil die Arbeitgeber haben, wenn sie den Arbeitnehmern pünktlich zum Ende der Probezeit kündigen. Ich hab das jetzt schon mehrfach von Bekannten gehört, die als Lehrling übernommen wurden und pünktlich gegen Ende der Probezeit aus Betrieblichen Gründen wieder efeuert wurden. Bekommt man für die übernahme vielleicht eine Art Prämie von der BA?
hi
ich möchte mal Wissen welchen Vorteil die Arbeitgeber haben,
wenn sie den Arbeitnehmern pünktlich zum Ende der Probezeit
kündigen.
weil sie dann keine Begründungen brauchen, es nur „die eine“ Kündigungsfrist gibt, die sie ja bis zum ende ausschöpfen und sie für die Zeit jemanden hatten, der sich in der Hoffnung auf Festanstellung ein bisschen bemüht hat.
Ich hab das jetzt schon mehrfach von Bekannten
gehört, die als Lehrling übernommen wurden und pünktlich gegen
Ende der Probezeit aus Betrieblichen Gründen wieder gefeuert
wurden. Bekommt man für die übernahme vielleicht eine Art
Prämie von der BA?
nö - aber wenn ein Betrieb das zu häufig macht, fällt das auch irgendwann mal auf
Gruß H.
Hallo,
nö - aber wenn ein Betrieb das zu häufig macht, fällt das auch
irgendwann mal auf
mit der Folge, dass der Betrieb stillgelegt wird?
Gruß Volker
Hallo,
noch ein Antwortversuch zum Thema:
Ich hab das jetzt schon mehrfach von Bekannten
gehört, die als Lehrling übernommen wurden und pünktlich gegen
Ende der Probezeit aus Betrieblichen Gründen wieder efeuert
wurden.
erstens sind da noch keine Gründe notwendig.
Zweitens erhält der zunächst mal Übernommene danach mehr Geld von der BA, da das Gehalt der letzten drei Monate zur Berechnung herangezogen wird. Bei dieser Bestimmung gibt es zwar noch die Einschränkung, dass keine außergewöhnliche Erhöhung des Gehalts in einem gewissen Zeitraum eingetreten sein darf, aber der Sprung von der Ausbildungsvergütung zum Facharbeiter-/Gesellenlohn zählt ausdrücklich nicht als außergewöhnlich.
Gruß, Karin
aus Betrieblichen Gründen wieder gefeuert
wurden.
Wenn in der „Kündigung während der Probezeit“ eine Begründung steht, ist das soweit ich weiß ein Formfehler.
Der Arbeitnehmer kann mit einem Anwalt leicht dagegen vorgehen.
Gruß JoKu
Ähm - gaanz kurz!
Hi!
Wenn in der „Kündigung während der Probezeit“ eine Begründung
steht, ist das soweit ich weiß ein Formfehler.
Der Arbeitnehmer kann mit einem Anwalt leicht dagegen
vorgehen.
Unfug!
LG
Guido
Unfug!
LG Guido
Hmmm, und warum hatte meim Anwalt mit genau diesem Argument
meine Kündigung ruckzuck rückgängig machen können?
Gruß JoKu
Hi!
Hmmm, und warum hatte meim Anwalt mit genau diesem Argument
meine Kündigung ruckzuck rückgängig machen können?
Keine Ahnung! Hast Du ein Urteil, ein Aktenzeichen?
Oder hat der Anwalt gut geklappert, und der AG hat einen Rückzug gemacht?
Grundsätzlich kann nur die Person eine Kündigung zurücknehmen, die diese auch ausgesprochen hat. Es kann auch sein, dass es einen gerichtlichen Vergleich gibt, der die Rücknahme beinhaltet (dann ist da aber mehr). Oder aber die Kündigung wird in einem Urteil für unwirksam erklärt - da dann aber garantiert nicht nur deshalb, weil in einer Kündigung während der Probezeit ein Grund genannt ist!
Klar kann es sein, dass der genannte Grund die Kündigung angreifbar macht, dann ist es aber die Begründung an sich und nicht die Nennung.
Eine Nennung des Grundes (egal ob innnerhalb oder außerhalb der Probezeit) ist bestenfalls dämlich aber noch lange kein pauschaler Formfehler. Denn so wichtig ist die Form nicht - lediglich schriftlich muss eine Kündigung sein und von der richtigen Person unterzeichnet…
LG
Guido