Kündigung am ersten Arbeitstag

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielleicht können Sie mir beim untenstehenden Vorfall weiter helfen?

Meine Verlobte hat gestern am 04.02.13 einen Arbeitsvertrag unterschrieben.
Und heute am 05.02.13 musste Sie Ihre neue Arbeit anfangen.

Sie hat einen Befristeten Arbeitsvertag mit einer Probezeit von 6 Monaten bekommen.

Ihrer erster Arbeitstag beginnt jedoch gleich mit einem 7 wöchigen Lehrgang in Augsburg.
Sie wurde da hin gefahren und auch ein Hotelzimmer für Sie organisiert.

Kann Sie trotzdem jetzt kündigen?
Fallen für Sie irgendwelche Kosten auf Sie an, die Sie dann tragen muss?
D.h. Kosten fürs diesen Lehrgang, Hotel oder was anderes ?

Im Ihren Vertrag steht nichts von Rückzahlung von irgendwelchen Lehrgängen etc.

Ledeglich steht nur unter dem Punkt vor dem Beginn des Arbeitsverhältnises.
" Das bei einem nicht antreten vor dem Beginn des Arbeitsverhältnises ein möglicher Schadenersatz an dem Arbeitgeber zu tragen sei.
hier hälfte des monatlichen Bruttogehalts"

Für Ihre Mühe und Hilfe im Voraus vielen Dank

Mit freundlichen Grüssen

Arthur

Sicher, wenn sie keinen schwerwiegenden Grund hat, dann muss sie selbstverständlich mit Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers rechnen. Ich glaube nicht, dass ein halbes Gehalt da ausreicht. Der Arbeitgeber bezahlt ja nicht umsonst für die Ausbildung, Anreise und Hotel. Zudem hat sie damit ja auch jemand anderen den Platz weggenommen. Wenn der Arbeitgeber noch eine zweite Wahl hat, dann kommt diese Person jetzt zu spät zu dieser Schulung.

Hallo Arthur,

das kann sehr gut möglich sein, wenn Ihre Verlobte keine sachlichen Gründe vorbringen kann.
Ansonsten kann näml. innerh. der Probezeit jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende (innerh. der Probezeit) ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
Dies ist das eine.
Das andere wären - wie in Ihrem Falle - dann die Kosten für diese sogen. Fortbildung/Ausbildung.
Lassen Sie sich die AGBs dieser Firma geben oder recherchieren Sie im Internet. Es muß nicht explizit im Vertrag drauf hingewiesen werden.
Evtl. hat Sie bezügl. Fortbildung diese beim Vorstellungsgespräch bejaht und somit zugestimmt. Folglich könnten Ihr dadurch dann die Kosten für die weitere Nichtteilnahme entstehen.

Mein TIP: Ihre Verlobte soll die Fortbildung mitnehmen - eine Firma gewährt inzw. selten teure Fortbildungen und diese dann für Ihre nächste Berufswahl mit einsetzen.

MFg Octo-Juro

leider im urlaub

Regulär kann sie jederzeit ohne angabe von Gründen kündigen. Normalerweise hat man in der probezeit die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 wochen.

Eine Rückzahlung ist nicht zu befürchten.

Hallo Arthur,

es tut mir sehr leid, aber in diesem Fall kann ich nichts Nützliches beitragen.

Freundliche Grüße

Caschok

Hallo 1Arthur,

bevor ich auch nur ein einziges Wort zu dem von Ihnen geschilderten Fall schreiben kann, muss die Angelegenheit erst einmal strukuriert werden.
Nachdem, was Sie geschildert haben, möchte Ihre Freundin das Arbeitsverhältnis lösen, weil Sie keine Lust hat, an einem 7 wöchigen kostenfreien Einarbeitungskurs des Ag teilzunehmen. Auch wenn Sie einen mit 6 Monaten befristeten Arbeitsvertrag 6 Monate auf Probe hat, kann sie sich doch glücklich schätzen, einen für die heutige Zeit durchaus akzeptablen Arbeits-
vertrag zu haben. Die Kündigungsfrist von 6 Monaten gilt selbstverständlich für beide Seiten und muss auch in Ihrem Fall begründet werden. Sorry, aber welches traumatische Erelbnis hatte denn ihre Freundin am Arbeitsplatz, daß sie so völlig unüberlegt fristlos kündigt.Sollte sie bei ihrem Enschluss bleiben, so muss
sie seitens des Ag Schadenersatzansprüche befürchten, denn dieser muss ja nun einen geeigneten Ersatz für ihre Freundin finden. Reden Sie mit ihrer Freundin und versuchen sie sie noch umzustimmen, damit sie wenigstens
die vertragliche Kündigungsfrist von 6 Monaten einhält.

Setzen Sie bzw. ihre Freundin sich in jedem Fall zur Beratung mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung - meine Tipps sind unverbindlich und ersetzen
keine Rechtsberatung !

Viel Erfolg, bustobaer

Aua, das tut weh!!! Anstatt sich zu freuen, dass sie gleich so gefördert wird, keinen Lehrgang, kein Hotel, nichts bezahlen muss … und das sogar ein der Probezeit eines befristeten Arbeitsvertrages … will sie schon am ersten Tag kündigen?

Wenn im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag keine Klausel zur Kündigung enthalten ist, ist ein befristeter Arbeitsvertrag nicht vorzeitig kündbar (§ 15 TzBfG) - weder vom Arbeitgeber, noch vom Arbeitnehmer. Wenn der Arbeitsvertrag nicht eingehalten wird, kann die andere Seite Schadenersatz fordern - allerdings in voller Höhe. Die zitierte Regelung für Schadenersatz in Höhe eines halben Monatsgehaltes bezieht sich nur auf den Zeitraum vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses am 05.02.

Hallo,

eine Kündigung ist im Rahmen der arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist immer möglich. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist eine Kündigung allerdings nur dann möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist.

Ist keine Rückzahlungsverpflichtung zu Aus- und Weiterbildungskosten vereinbart, können diese Kosten nicht zurückverlangt werden.

Die genannte Nichtantrittsklausel bezieht sich nur auf den Beginn des Arbeitsverhältnisses.

&Tschüß
Wolfgang

Guten Tag,
ich bin etwas überrascht, dass Ihre Verlobte von einem Lehrgang nichts wußte. Dies wurde doch sicher beim Einstellungsgespräch bekanntgegeben.

Naja, trotzdem sollten Sie sich vor einer fristgerechten oder fristlichen Kündigung den Arbeitsvertrag einmal genau durchlesen. Bitte ggf. hierzu einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen, kostet nur eine kleine Beratungsgebühr.

LG

Hallo,
wenn im Arbeitsvertrag nichts zu etwagigen Entschädigungsleistungen ausgesagt wird und auch keine weiteren Betriebsvereinbarungen oder sonstigen Vereinbarungen mit dem Arbeitsvertrag zusammen wirksam werden, in denen so etwas steht, dann muss Ihre Verlobte auch keine Entschädigung leisten.
Die vertragliche Kündigungsfrist bleibt unabhängig von der Schulungsmaßnahme voll erhalten so wie sie dort fest gesetzt ist.

Gruß
Ally

Hallo,
solche Klauseln sind in Arbeitsverträgen von Branchen üblich wo die Nachfrage höher als die Anzahl der Arbeitskräfte ist. Allerdings muss der Arbeitgeber auch einen Schaden nachweisen. Wenn ich Ihren Fall richtig verstehe tritt Ihre Verlobte die Arbeit an und kündigt am 1. Tag. Arbeitsrechtlich ist dies ja in der Probezeit ohne Probleme möglich. Eng ausgelegt kündigt sie ja dann nicht vor Beginn des AV sondern während des AV. Nach meiner Rechtsauffassung gilt dann die Klausel nicht, allerdings nur eine Einschätzung.
Viel Erfolg!
MfG
Alex

Hallo Anfragender,

normalerweise ist extra deshalb eine Probezeit vereinbart, damit beide(!) Vertragsparteien ausprobieren können, ob sie „zusammenpassen“. Etwaige Passagen über „Rückzahlungen“ u.ä. müssen im Arbeitsvertrag enthalten sein. Trotzdem sollten Sie sonst einen Fachanwalt oder ihre Gewerkschaft konsuliteren um Klarheit zu erlangen.

Grüße

Hallo Arthur,

naja: formal gesehen hat Ihre Verlobte die Arbeit „angetreten“, wie es in der Klausel heißt.

Wenn sie nun aus gutem Grund wieder kündigt, ist sie auf Basis der von Ihnen zitierten Vertragsklausel meines Erachtens nicht schadenersatzpflichtig. Voraussetzung: Sie hält die Kündigungsfrist ein.

Mit freundlichen Grüßen
tinastar

Eine Schadensersatzklausel wegen nicht antretens eines Arbeitsplatzes ist nicht rechtens. Und damit unwirksam.
Wie es sich mit Lehrgangsgebühren, Hotelkosten, und Fahrtkosten handelt konnte ich aus ihrer Frage nicht richtig erkennen. Falls der Arbeitgeber ihnen diese Kosten in Rechnung stellt, dann darf der AG das.
Die Kosten würde ich mir aber von Jobcenter wieder holen.

Hallo, ich versuche Ihnen zu antworten, wie ich es aus meiner Sicht sehe.Zu einem Arbeitsverhältnis gehören Lehrgänge. Wenn diese Lehrgänge notwendig sind, und das
Unternehmen alle Kosten wie Hotelübernachtung, Verpflegungskosten und Fortzahlung des Gehalts übernimmt, dann ist das in Ordnung. Sollte Ihre Verlobte die Hotelkosten selber tragen müssen, dann ist das nicht in Ordnung. LG Bernd

Sorry,hier bitte einen erfahrenen Experten für Arbeitsrecht fragen

Hallo,
Ihre Verlobte hat eine ganz normale Kündigungsfrist von 14 Tagen innerhalb der Probezeit. Die Probezeit ist ja gerade dazu da, zu testen, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen passen.

Wenn es keine Rückzahlungsklausel gibt, muss auch nichts bezahlt werden und angetreten war die Tätigkeit.

Gruß

Das kommt wie so oft auf den Arbeitsvertrag an. Welche Kündigungszeiten hat Ihre Verlobte und welche Zusatzklauseln sind über den Lehrgang in diesem verankert?

Prinzipiell kann ich nur sagen, dass es rein theoretisch glimpflich für Ihre Freundin ausgehen könnte, es kann aber auch sein, dass die Firma trotz allem versucht Ansprüche geltend zu machen.

Das Einzige was vielleicht vor Gericht negativ erscheinen könnte, dass man den Vertrag im vollem Bewusstsein unterschrieben hat, dass man diesen nicht erfüllen will. Ich bezweifle, dass es jedoch zur Rückforderung letztendlich kommen kann.

Eine Frage noch: Warum zieht Ihre Freundin den Lehrgang nicht durch (schadet ja nichts) und kündigt dann? Dann hätte sie kein Problem oder ist es zeitlich wegen des neuen Vertrags nicht möglich?

Ich schätze, dass Ihre Freundin ohne Probleme kündigen kann, wenn die Kündigungsklausel dies zulässt (ist manchmal bei befristeten Verträgen merkwürdig formuliert).

Weiterhin möchte ich noch sagen: Ich kenne nicht den Arbeitsvertrag, und das hier ist auch keine Rechtsberatung, ich würde vorsichtshalber bei einem Anwalt kurz anfragen (wenn Rechtsschutzversichert gibt es das meist umsonst) und damit auf der sicheren Seite sein.

Hallo,
ich denke schon das deine Freundin etwas zahlen muss,da dem AG durch das nicht antreten des Lehrgangs ein Schaden entstanden ist.