HALLO,
ein AN möchte seine Arbeit diese woche kündigen.Da er in der Probezeit ist beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche.
Was passiert,wenn der AG die Kündigung am Samstag erhält?(Einschreiben),dieser am Montag aber erst wieder auf der Arbeit ist?
Gilt der Eingang der Kündigung oder die Kenntnissnahme(am Montag)?
Gilt dann krankenversicherungstechnisch auch der kommende Samstag als letzter Arbeitstag,also wäre der AN am samstag/sonntag somit auch noch krankenversichert?
Bei 1 woche kündigungsfrist wäre dann der kommende freitag der letzte arbeistag ?
Hallo
ein AN möchte seine Arbeit diese woche kündigen.Da er in der
Probezeit ist beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche.
Was passiert,wenn der AG die Kündigung am Samstag
erhält?(Einschreiben),dieser am Montag aber erst wieder auf
der Arbeit ist?
Gilt der Eingang der Kündigung oder die Kenntnissnahme(am
Montag)?
Eine Kündigung gilt dann als zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, bzw unter normalen Umständen hätte gelangen können. Es ist immer riskant und eher fahrlässig auf den letzten Drück zu kündigen. Ein (Übergabe-)Einschreiben ist dabei auch noch denkbar unklug, denn es geht im Falle der Nichtzustellung (z.B. wegen Abwesenheit des Empfängers) erst bei Abholung von der Post zu. Im schlimmsten Falle - wenn es schuldlos nicht abgeholt wird - gar nicht.
Gilt dann krankenversicherungstechnisch auch der kommende
Samstag als letzter Arbeitstag,also wäre der AN am
samstag/sonntag somit auch noch krankenversichert?
Wenn die Kü am Samstag zugeht ist der kommende Samstag der letzte Arbeitstag. Am Sonntag ist man auch noch krankenversichert.
Die Kü sollte persönlich abgegeben werden. Dabei den Erhalt auf einem Duplikat bestätigen lassen.
Gruß,
LeoLo