Bisher war ich immer der Ansicht, das der Werktag im Gegensatz zum Sonn- und Feiertag steht und der Sonnabend somit ein solcher ist.
Angenommen, eine Person erhält vom Kabelnetz folgende email:
Sehr geehrter Herr … , laut dem Datum Ihrer Kündigungs E-mail (31.7.2004 Samstag) dieser Tag ist kein Werktag somit wurde als Eingangsdatum der 2.8.2004 gewertet. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits die neuen AGB in Kraft getreten. Diese besagen das die Kündigungsfrist ein Monat jeweils zum Monatsende ist. Insofern ist die Kündigungsbestätigung zum 30.9.2004 korrekt. (was ein Monat mehr Gebühr bedeutet ohne die Leistung letzlich zu nutzen)
Welche Ansicht mit dem Werktag ist richtig? Gibt es dazu Urteile oder sowas?
Bisher war ich immer der Ansicht, das der Werktag im Gegensatz
zum Sonn- und Feiertag steht und der Sonnabend somit ein
solcher ist.
Angenommen, eine Person erhält vom Kabelnetz folgende email:
Sehr geehrter Herr … , laut dem Datum Ihrer Kündigungs
E-mail (31.7.2004 Samstag) dieser Tag ist kein Werktag somit
wurde als Eingangsdatum der 2.8.2004 gewertet. Zu diesem
Zeitpunkt waren bereits die neuen AGB in Kraft getreten. Diese
besagen das die Kündigungsfrist ein Monat jeweils zum
Monatsende ist. Insofern ist die Kündigungsbestätigung zum
30.9.2004 korrekt. (was ein Monat mehr Gebühr bedeutet ohne
die Leistung letzlich zu nutzen)
Welche Ansicht mit dem Werktag ist richtig? Gibt es dazu
Urteile oder sowas?
Hallo,
hmm danke. Also wäre eine dementsprechende Antwort des Unternehmens auf eine Kündigungserklärung richtig?
Was ist aber mit dem Werktag, hätten die sich da nicht selber in die Pfanne gehauen, wenn sie schreiben das der Sonnabend kein Werktag ist obwohl das gar nicht der springende Punkt ist?
Würde sich die Sachlage ändern, wenn in den AGB folgender Punkt vermerkt wäre:
9.3
Die Kündigung ist in Textform (z. B. per Brief, Telefax, E-Mail) zu erteilen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang beim Vertragspartner an.
Wäre in diesem Falle die Kündigung wirksam bzw. rechtzeitig zugegangen?
9.3
Die Kündigung ist in Textform (z. B. per Brief, Telefax,
E-Mail) zu erteilen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung
kommt es auf den Zugang beim Vertragspartner an.
Wäre in diesem Falle die Kündigung wirksam bzw. rechtzeitig
zugegangen?
Gruß, Torsten
Hallo Thorsten,
die Kündigung geht zu, wenn sie
in den Machtbereich des Empfängers gelangt, so dass er davon Kenntnis nehmen kann (Mailbox)
zu dem Zeitpunkt, an dem üblicherweise eine Kenntnisnahme erwartet werden kann (Leeren der Mailbox).
Bei Unternehmen, die nur Mo-Fr. arbeiten, ist das bei einer Kündigung am Samstag der Montag Morgen.
Aber wenn es um ein Kommunikationsunternehmen geht, kann es natürlich sein, dass dieses auch die ganze Woche über besetzt ist. Ist aber eher unwahrscheinlich, für solche Dinge werden üblicherweise Call Center beauftragt. Wenn diese aber wiederum Zugang zu der Mailbox haben, erfolgt der Zugang schon am Samstag.
Hm, das ist irgendwie das, was ich bereits geschrieben habe…
Eine Ergänzung noch: Auf den Werktag kommt es nicht in dem Sinne an, ob ein Samstag nun ein offizieller Werktag ist. Was die Firma dir damit aber sagen wollte, war etwas anderes, nämlich: An diesem Tag wurde bei uns nicht gearbeitet und Sie durften auch nicht davon ausgehen, es wäre nämlich unüblich für eine Firma unserer Branche, am Samstag zu arbeiten. Es war aus Ihrer Sicht nicht damit zu rechnen, dass wir die Mail vor Montag lesen würden, und damit war die Frist versäumt.