Hallo Helfer zum 2. mal,
angenommen einer Freundin würde gekündigt, und Sie teilt Ihrem Arbeitgeber dies erst nach 3 Wochen (Kündigungsschutzklagenfrist hier wichtig?) mit, gilt dann Mutterschutz?
Was wenn Sie dies nach 2 Wochen (Kündigungsfrist sei 2 Wochen, z. B. wegen einer Probezeitregelung) bzw. einer Woche mitteilen würde?
Vielen Dank im voraus an alle
Noah
Guten Morgen Noah,
wichtig ist hier der MuschG §9 I Satz 1:
Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.
Bei 3 Wochen wäre zu prüfen in wie fern ein von der Frau nicht zu vertretender Grund vorliegt. Ansonsten sieht es Mau aus.
Gruß Ivo
Hi,
es kommt darauf an, ob sie zur zeit der Kündigung schwanger war. nur dann hat sie Kündigungsschutz.
LG FRANK
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es kommt darauf an, ob sie zur zeit der Kündigung schwanger
war. nur dann hat sie Kündigungsschutz.
Hallo Frank,
diese Aussage ist m.E. nur teilweise richtig. Leider ist es nicht so pauschal einfach.
Siehe bitte meine Antwort unten.
Gruß Ivo