Kündigung anfechten - macht dass Sinn?

Liebe/-r Experte/-in,
ich würde meiner Tochter gerne weiterhelfen, brauche dazu einen guten Rat vom Fachmann:

Sie arbeitete seit knapp über einem Jahr in einer Zahnarztpraxis als Prophylaxeassistentin und liebt ihren Job.

Der Zahnarzt liebt eher seine weibl. Angestellten, hat Eine geschwängert und noch vor der Geburt mit der Auszubildenden angebändelt. Meine Tochter hat ihm keine Chance gegeben was das Verhältnis schnell verschlechtert hat. Sie wurde wiederholt auch im Dabeisein von Patienten erniedrigt und persönlich beleidigt.
Ihr Chef begann ihr Fallen zu stellen um einen Anlass zur Kündigung zu finden. Eine angedrohte Verlängerung speziell ihrer Arbeitszeit über den ganzen Montag (bisher halbtags) wurde ihr angekündigt, sie wurde aber nicht fest vereinbart. 2 Tage nachdem sie zu ihrem normalen Dienstende nach Hause gegangen war erhielt sie die fristgerechte Kündigung zum 31. März.

Macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten oder drohen die Anwaltskosten den Sinn des Unternehmens überschreiten?
Danke schon jetzt für ein paar gute Tipps.

Hallo,

so wie Sie mir den Fall geschildert haben, macht die Anfechtung der Kündigung keinen Sinn. Der Leidtragende
währe auf jeden Fall Ihre Tochter, auch wenn er die Kündigung zurück nehmen müßte. Gerade in einer Arztpraxis, wo auf engen Raum zusammen gearbeitet wird, würde Ihre Tochter jeden Tag von diesem miesen Unternehmer gedehmütigt…
An Ihrer Stelle würde ich diesen Mann wegen Mobbing anzeigen,für Mobbing am Arbeitsplatz hat kein Richter Verständnis.
Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, das wird nicht viel kosten.
Die Kündigung anfechten lont sich hier nicht, daß würde nur auf Kosten der Gesundheit Ihrer Tochter gehen.
m.f.G.
ROWO44

Hallo und vielen Dank für Ihre informative Antwort.

Ja, ich fürchte Sie haben Recht. Ich habe gegoogled dass das Kündigungsschutzgesetz in einen Betrieb unter 10 Personen nicht einmal greift.

Über eine Anzeige wegen Mobbing habe ich auch schon nachgedacht, hier gibt es unendlich viele Ansätze.
So hat er z.B. meine stets gepflegt und gut gekleidet auftretende Tochter im Dabeisein von Patienten dazu aufgefordert einmal etwas mehr für sich zutun, sich besser zu kleiden und den dunkelen Haaransatz der leicht blondierten Haare nachzufärben…
Ich war mir nur nicht sicher ob diese Vorkommnisse ausreichen.

Vielen Dank noch einmal, ich wünsche einen schönen Abend!

Hallo,

ob es Sinn macht, einen Anwalt einzuschalten kann ich leider nicht abschätzen.
Sinnvoll wäre es, aus meiner Sicht, folgende Fragen zu beantworten:
-War ihr Vertrag unbefristet?
-Mit welchem Grund wurde ihr gekündigt? Offiziell kann ein Chef ja betriebsbedingt Überstunden anordnen, dann früher nach Hause zu gehen könnte einer Arbeitsverweigerung entsprechen. Diese Arbeitsverweigerung kann eine Kündigung rechtfertigen.
-Wenn geklagt würde, ist die Frage worauf. Für mich klingt es stark nach Mobbing. Dies gälte es allerdings zu beweisen, was oft schwierig ist. Wenn sie allerdings vor KOllegen runtergemacht wurde, würde ich abklären, ob diese zu einer Aussage bereit sind. Dann gibt es gute Chancen. WEnn sie noch im Arbeitsverhältnis ist und hingeht: So viel wie möglich so genau wie möglich dokumentieren. Ggf. auch mal bei der Gewerkschaft nach Mobbingexperten fragen.

Viel Erfolg und hoffentlich kommt der Typ damit so oder so nicht durch!

S.

Hallo und vielen Dank für die Antwort, ich weiß es sehr zu schätzen dass Sie mir mit Ratschlägen weiterhelfen!

Gern gehe ich auf Ihre Fragestellungen ein:

Ja, sie war unbefristet beschäftigt, Ihr Chef begründet die Kündigung mit dem Verlassen des Betriebes. Er sieht es so dass die neue Arbeitszeit vereinbart war.
Ist natürlich eine Falle, eine neue Arbeitszeit ist zwar andiskutiert aber nie vereinbart worden.
Auffällig ist ja dass das nur eine Mitarbeiterin betreffen sollte…
Auf Aussagen von Kollegen die erschüttert über die Vorgehensweise waren kann sie trotzdem nicht zählen weil sie wissen was die Folge ist…

Ich habe auch schon über Mobbing nachgedacht. Ich arbeite in einem amerikanisch organisierten Betrieb und bin deshalb hochsensibilisiert zu diesem Thema.

Ja, Mobbing liegt ganz sicher vor, auch andere Kollegen sind betroffen. Zeugen waren nicht nur die Kollegen sondern tatsächlich in wiederholten Fällen auch Patienten die hinterher in Gesprächen mit meiner Tochter über die Vorgehensweise des Arztes erschüttert waren. Vielleicht kann man ja dort jemanden zu Aussagen bewegen.
So wurde meine stets gut gekleidete und gepflegte Tochter beispielsweise im Dabeisein von Patienten während der Behandlung aufgefordert mal mehr aus sich zu machen und ihren dunkelen Haaransatz ihrer leicht blondierten Haare nachzufärben…
Ich könnte hier stundenlang schreiben…es gibt viele Beispiele mehr.

Vielleicht macht ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt doch Sinn, ich habe keine Ahnung wie erfolgversprechend eine Anzeige sein kann, schon zum Schutz der folgenden Kolleginnen…

Liebe/-r webgambler,

auf jeden Fall sollen Sie ein Anwalt anschalten. Falls Sie Rechtschutzversicherung haben, werden die Kosten übernommen und wenn nicht es lohnt sich die 50-75 Euro zu investieren. Sie muss spätestens in 3 Wochen nach erhalt der Kündigung Wiederspruch einlegen. Solche Verhalten seitens Chef darf nicht einfach geduldet werden. Ich wünsche Ihnen viel Glück!

Giuliana

Hallo,

gerne antworte ich auch nochmal :wink:

Ich finde die Einstellung löblich, zu sagen, man müsste eigentlich klagen, um spätere Mitarbeiterinnen zu schützen. Allerdings sollte Ihre Tochter sich das wirklich gut überlegen.
Wie Sie selbst sagen, greift der Kündigungsschutz bei so kleinen Unternehmen nicht.
Dazu kommt: Die Verlängerung der ARbeitszeit Ihrer Tochter kann ja sicher argumentiert werden: Vielleicht war sie besonders fähig, konnte irgendetwas, dass die anderen nicht konnten o.ä. und deshalb musste nur ihre Arbeitszeit verlängert werden, nicht aber die der Kollegin. Arbeitszeitverlängerungen können durchaus mit betrieblichen Notwendigkeiten begründet werden. Da sehe ich wenig Chancen.
Auch, wenn die Arbeitszeit nie vereinbart wurde: Es gibt 1) mündliche Vereinbarungen und 2) steht im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage.
Thema Mobbing: Ohne Zeugen oder konkrete Beweise (Schriftstücke, eMails) gibt es wenig Chancen, vor Gericht Recht zu bekommen. Ich habe mich intensiv mit Mobbing beschäftigt und mir sind äußerst wenig Fälle bekannt (genau einer und dabei gab es eine diskreditierende Anzeige in einer Zeitung, die als Beweisstück galt) in denen das Opfer recht bekam.
Wenn Sie Patienten zur Aussage bewegen könnten, dann haben Sie vielleicht eine Chance.
Wenn Sie das Gefühl haben, es wäre sinnvoll, dann lassen Sie sich wirklich von einem Anwalt beraten, der kann anhand detaillierter Erzählungen sicher besser abschätzen, ob eine Klage Erfolg haben könnte.

Alles Gute,
S.