Kündigung - Ansprechpartner ungeklärt

Hallo Community,

folgendes angenommen: Ein Mieter möchte seinen Mietvertrag kündigen. Tut dies fristgerecht und mit Rückschein.
Bei dem Versuch den Vermieter zu kontaktieren, zwecks Abnahmetermin der Wohnung, stellt sich dieser als nicht erreichbar heraus und verweist auf ein Tochterunternehmen. Von diesem Unternehmen hatte der Mieter bisher keinerlei Kentnisse.

Die Frage lautet nun: Hat dies negative Konsequenzen für seine Kündigung? Hätte er diese an das Tochterunternehmen adressieren müssen? Im Mietvertrag ist neben der Immobilien AG eine Verwaltung angegeben. Der Mieter hat seine Kündigung direkt an die Immobilien AG versandt. Hat diese Gültigkeit?

Danke für Antworten!
LG Velvi

Hallo,

Vermieter ist der, der im Mietvertrag als Vermieter oder Eigentümer eingetragen ist, alles andere ist für den Mieter ohne Belang; wenn der Vermieter wechselt, muß ja der Mietvertrag dahingehend geändert werden, also ist die Kü vorerst wirksam geworden.

Das Tochterunternehmen ist für den Mieter vorerst ohne Bedeutung, denn ohne entsprechende schriftliche Vollmacht des Vermieters, dass ein Tochterunternehmen hinsichtlich des MV Erklärungen/Vereinbarungen abgegeben darf, gilt eine Vereinbarung mit dem Tochterunternehmen nicht als wirksam.

Die Kü an die Immofirma ist wirksam, eine Kü an den Verwalter wäre nur wirksam, wenn der Verwalter Kündigungen entgegen nehmen dürfte, dies müsste sich aus dem Mietvertrag dann aber ergeben, was jedoch seltenst ist.
Fazit: Es ist das Problem des Vermieters/ImmoAG.

lG