ich habe eine Frage: angenommen, jemand bekommt nach 2-monatigem Arbeitsverhältnis eine Kündigung und dieses Arbeitsverhältnis war das erste, das er in Deutschland hatte, d.h. somit auch die erst KV, Sozialvericherung etc.Hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld? Und wenn ja, wäre das ALG 1 oder ALG 2? Falls kein Anspruch besteht, wird dann zumindest die Krankenversicherung etc. übernommen? Vielen Dank im Voraus für alle Antworten, wäre echt dankbar, wenn mir jemand helfen könnte!
Einen Anspruch als ALG erhält man erst nach, wenn innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren in Summe 1 Jahr gearbeitet wurde. Was die restlichen Verpflichtungen angeht: dafür müsste der Staat aufkommen. Allerdings ist hier die Höhe der Zahlungen gesetzlich vorgegeben.
Hier was dabei: http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/-,11826/… ?
danke vielmals für die Antwort. Wo müsste man hingehen, um herauszufinden ob man Krankenversicherung weiterhin bezahlt bekommt?Arbeitsamt? Außerdem, müsste man die jetzige KV selbst kündigen, oder übernimmt das der Arbeitgeber?