Hallo,
ok, hiermit ergreife ich die Chance, die Frage „richtig“ zu stellen, da mich dieses Thema genau so betrifft, wie anscheinend auch ELnino25 zwei Threads weiter unten …
)
Mal angenommen, ein AN kündigt Ende September zum 31.10.10 seinen Arbeitsvertrag unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.
Dem Arbeitnehmer stünden noch 19 Tage Resturlaub zu.
Es lägen keine betrieblichen Engpässe vor, die den Urlaub verhindern könnten - kann der AN dann auf die Erteilung des Resturlaubs bestehen? Könnte der AG darauf bestehen (aus welchen Gründen auch immer), dass der Resturlaub ausbezahlt wird (lt. meiner bisherigen Info nein…)?
Was sollte man noch bedenken, bevor man den Urlaubsantrag nach Kündigung (oder davor?!) stellt?
Danke im Voraus,
Anke
Hallo
Dem Arbeitnehmer stünden noch 19 Tage Resturlaub zu.
Es lägen keine betrieblichen Engpässe vor, die den Urlaub
verhindern könnten - kann der AN dann auf die Erteilung des
Resturlaubs bestehen?
Nein.
Könnte der AG darauf bestehen (aus
welchen Gründen auch immer), dass der Resturlaub ausbezahlt
wird (lt. meiner bisherigen Info nein…)?
Nein.
Zweimal nein klingt zunächst verwirrend, oder? 
Jede Partei kann eine Rechtsmeinung vertreten. Mehr nicht. Der AN kann den Urlaub beantragen. Der AG kann ihn ablehnen. Der AN kann die Ablehnung gerichtlich angreifen. Der Schilderung zufolge scheint der AN ganz gute Chancen vor Gericht zu haben, daß ein Richter seine Auffassung teilt, wenn der AG keine plausiblen betrieblichen Gründe nachreicht, die einer Urlaubsnahme berechtigt entgegenstehen.
Gruß,
LeoLo