Kündigung - Anspruch auf Weihnachtsgeld (BAT)

Hallo,
wäre es möglich, dass langjährige BAT-Angestellte, die nach eigener Kündigung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, noch Anspruch auf einen Teil des im selben Jahr gezahlten Weihnachtsgeldes haben ? Spielt dabei der Zeitpunkt der Kündigung eine Rolle ? Was wäre z.B. bei Ausscheiden im September des selben Jahres ?
MfG
Tommy

Hallo

Wer ist denn neuer Arbeitgeber?

In der Regel dürfte - selbst wenn Anspruch auf das Weihnachtsgeld besteht - das Geld zurückzuzahlen sein, da vor dem 31.03. des Folgejahres das AV auf Deine Initiative hin endet. Zumindest bzgl des BAT.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

schau mal in Deinem Arbeitsvertrag, bzw in dem dafür gültigen Tarifvertrag. Ich meine mich zu erinnern, dass es - zumindest zwischenzeitlich - einen Passus gab, wonach das Weihnachtsgeld anteilig auszubezahlen wäre. Das ist aber schon geraume Zeit her und die Kassen sind leer und die Versuchung ist groß.

An sich gilt die Regelung mit der Rückzahlbarkeit, wenn man vor dem 31.3. des Folgejahres geht.

Viele Grüße und viel Glück bei Suchen

Peter

Hallo,

danke euch für die Antworten.

Grüße
Tommy

Hallo

Wer ist denn neuer Arbeitgeber?

–> Bisher gibt es leider noch keinen neuen Arbeitgeber.

In der Regel dürfte - selbst wenn Anspruch auf das
Weihnachtsgeld besteht - das Geld zurückzuzahlen sein, da vor
dem 31.03. des Folgejahres das AV auf Deine Initiative hin
endet. Zumindest bzgl des BAT.

Gruß,
LeoLo