Hallo zusammen,
angenommen: Fred Fröhlich hat zum 30.09.2007 die Kündigung bekommen. Rechtlichen Anspruch auf Gänge zum Arbeitsamt bzw. zur Wahrnehmung von Vorstellungsterminen hat er wohl bis zum 30.09. und muss von seinem jetzigen Arbeitgeber dafür freigestellt werden.
Müsste er über die Termine beim Arbeitsamt bzw. bei einem potentiellen neuen Arbeitgeber dem jetzigen Arbeitgeber irgendwelche „Bestätigungen“ beibringen?
Müsste er so oft freigestellt werden, wie er verlange würde (für die o.g. Termine)?
Danke und Sternchen für rasche Antworten!
Gruß und allen einen schönen Montag!
Luzie
Hallo zusammen,
angenommen: Fred Fröhlich hat zum 30.09.2007 die Kündigung
bekommen. Rechtlichen Anspruch auf Gänge zum Arbeitsamt bzw.
zur Wahrnehmung von Vorstellungsterminen hat er wohl bis zum
30.09. und muss von seinem jetzigen Arbeitgeber dafür
freigestellt werden.
Müsste er über die Termine beim Arbeitsamt bzw. bei einem
potentiellen neuen Arbeitgeber dem jetzigen Arbeitgeber
irgendwelche „Bestätigungen“ beibringen?
Ich kann nur sagen, wie wir bei der Arge es machen: Für Arbeitnehmer stellen wir für deren Arbeitgeber auf Verlangen hin Bescheinigungen über die Anwesenheit in unserer Behörde aus. Nicht jeder Arbeitgeber verlangt dies. Ich würde das einfach mal mit dem Arbeitgeber persönlich abklären, dieser weiss ja auch dass nach einer Kündigung mehrere Gänge zum AA anstehen.
Gruß Nicole