Kündigung, Arbeitslosmeldung, Krankschreibung

Hallo
hab mal ne kurze Frage, vielleicht kennt sich jemand von euch da besser aus.
Habe Mitte Dezember die Kdg vom Arbeitgeber erhalten (aufgrund Wirtschaftslage).
Hab mich gleich danach beim Arbeitsamt gemeldet, Kündigung - arbeitssuchend zu Mitte Januar (1Monat Kündigungsfrist).
Bin kurz danach in ärztliche Behandlung geraten bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Der letzte Monatslohn wurde mit den noch übrigen Überstunden und Resturlaub ausgezahlt. So weit so gut. Bin jetzt ab dem 01.02. wieder in Arbeit und habe im Vorfeld für den Zeitraum Mitte bis Ende Januar Arbeitslosengeld beauftragt. War ja 14 Tage arbeitslos und auch nicht mehr krank geschrieben. Habe jetzt einen Ruhensbescheid vom Amt bekommen §157 SGB3 – hätte ja bis Ende Januar (im Anschluss an das Arbeitsverhältnis)Urlaub nehmen können.
Ist denn das rechtens? Scheint mir alles andere als logisch…

Kann ich nicht ganz nachvollziehen. Streng genommen steht Dir bei Kündigung im Jahnuar lt. Bundesurlaubsgesetz nur Teilurlaub zu. Das sind maximal 2 Tage bei Kündigung im Januar (hängt vom Jahresurlaub ab). Der zustehende Jahresurlaub sollte bis zum letzten Arbeitstag genommen werden. Wenn Du aber bis dahin krank warst, konntest Du keinen Urlaub nehmen. Dann blieb dem Arbeitgeber nur noch Auszahlung. Damit steht Dir aber uneingeschränkt Arbeitslosengeld zu. Besprich das so mit Deinem Fallmanager oder lege Widerspruch ein.