Kündigung Arbeitsverhältnis

Hallo,

nehmen wir an ein Arbeitnehmer kündigt fristgerecht zum 15.07.12 sein Arbeitsverhältnis.
Der Chef jedoch sagt „der Arbeitnehmer braucht ab sofort nicht mehr zu kommen“ und Urlaubstagen werden mit Fehltstunden verrechnet.

Arbeitnehmer könnte neues Arbeitsverhälnis zum 25.06 anfangen.

Fragen:
1- ist der alte Arbeitgeber verpflichtet den AN bis zum 25.06 bzw. 15.07 zu bezahlen?

2- wenn JA, ist der AN bis zum 15.07 in einem gekündigten Arbeitsverhältnis angestellt und der AG muss Ihn auch bezahlen? (freigestellt)

1000 Dank für Eure Hilfe,
Lolo

Freistellung bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist ist eine freie Entscheidung des Arbeitgebers, durch die jedoch seine Zahlungspflicht bis zum letzten Arbeitstag nicht eingeschraenkt wird. Sicherheitshalber sollte der Arbeitnehmer jedoch ausdruecklich trotz Freistellung seine Arbeitskraft anbieten und den Verzicht des Arbeitgebers schriftlich geben lassen.

der alte AG ist verpflichtet bis zum 15.7. zu bezahlen. Ich würde die Stunden am 25.6 beim neunen AG die std zu sammeln und ab 16.7 offieziell angestellt zu sein, da sonst eine zweite Steuerkarte notwendig ist.

Was genau sind Fehlstunden?

Reden wir hier über die Freistellung???

Aber zur Antwort.
Der Mitarbeiter hat zum 15.07.2012 gekündigt. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Mitarbeiter natürlich auch bezahlt werden.

Bei einem anderen AG bereits vor diesem Datum zu beginnen ist natürlich nicht so schön, da du jede weitere Tätigkeit deinem alten AG noch bekannt geben musst und dieser im Zweifel auch diese Tätigkeit untersagen kann. Weiterhin befindest du dich in der Zeit im Erholungsurlaub und dieser dient, wie der Name sagt, der Erholung.

Sinnvoll wäre hier eher ein Aufhebungsvertrag.