Hallo,
nehmen wir an ein Arbeitnehmer kündigt fristgerecht zum 15.07.12 sein Arbeitsverhältnis.
Der Chef jedoch sagt „der Arbeitnehmer braucht ab sofort nicht mehr zu kommen“ und Urlaubstagen werden mit Fehltstunden verrechnet.
Arbeitnehmer könnte neues Arbeitsverhälnis zum 25.06 anfangen.
Fragen:
1- ist der alte Arbeitgeber verpflichtet den AN bis zum 25.06 bzw. 15.07 zu bezahlen?
2- wenn JA, ist der AN bis zum 15.07 in einem gekündigten Arbeitsverhältnis angestellt und der AG muss Ihn auch bezahlen? (freigestellt)
1000 Dank für Eure Hilfe,
Lolo