Hallo,
angenommen, jemand ist, seit Anfang des Jahres Arbeitsunfähig, ihm wird vom Hausarzt verboten diese Tätigkeit weiter auszuüben.
Im Arbeitsvertrag steht Kündigung immer zum 15 des Folgemonats…
aber wenn man AU ist und die Tätigkeit nicht mehr ausüben darf, kann man auch zu einem früheren Zeitpunkt kündigen??
AN hat noch Urlaubstage für dieses Jahr, Gesetzlich gilt, wenn man die Urlaubstage nicht mehr beanspruchen kann, so kann man sich diese auszahlen??
Zu welchem Zeitpunkt müssen die Urlaubstage denn ausbezahlt werden ?
Gruß