Kündigung Arbeitsverhältnis gesundheitl. Gründen

Hallo,

ich bin seit über 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt und erhalte jetzt natürlich Krankengeld.
Mein Arzt ist bereit, mir zu attestieren, dass ich mein derzeitiges Arbeitsverhältnis aus >gesundheitlichen Gründen

Diese Rechtsberatung sollte Dir Dein Betriebsrat (Betriebsvereinbarung) oder Deine zuständige Gewerkschaft (Tarifvertrag) bzw. der VdK (Gesundheitsfragen) anbieten können.

Hallo,

zuerst … ich bin da nicht DER Fachmann … also nur meine Meinung dazu … ohne Gewähr:

zu 1. Der AG braucht keinen Aufhebungsvertrag anzubieten … warum das denn??? SIe/du kannst gegen Mobbing klagen und dann ggf. einen AUfhebungsvertrag „erstreiten“.

zu 2. Sperre entfällt sicherlich bei Nachweis von Mobbing … war bei meiner Frau ähnlich

zu 3. anderer Job geht nur mit EInverständniss des alten AG … also erst kündigen oder klagen … neuer Job solange Vertrag mit altem Ag besteht geht nicht

zu 4. entfällt da nicht möglich … glaube nicht das AG 1 zustimmen würde. Lohnsteuerklasse kann allerdings im Prinzip immer getauscht werden.

Hoffe etws geholfen zu haben … gibt es denn keinen Betriebsrat bei euch??? Der wäre ersteer Ansprechpartner bei Mobbing!!!

Gruß
HJK

Das jetzige Arbeitsverhältnis gilt bis zum letzten Arbeitstag lt. Aufhebungsvertrag oder Kündigung. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen. Wenn jedoch tatsächlich Mobbing vorliegen sollte, dann ist es am besten einen Anwalt einzuschalten um alle Fragen zu klären. Denn gegen Mobbing muss der Arbeitgeber einschreiten. Wenn er das nicht kann, haftet er. Über diesen Weg könnte auch ein Aufhebungsvertrag ausgehandelt werden.

Hi,

ich fasse mich kurz. Kannst mir aber gerne noch weitere Fragen stellen:

  1. Nein, der AG ist nicht verpflichtet. Er wäre aber schön doof sich darauf nicht einzulassen.
  2. Ja, stimmt. Ich würde aber vorher schon einmal Kontakt zumr Arbetisagentur aufnehmen.
    3)Ja
    4)Wenn Du arbeitsunfähig bist, kannst Du nicht woanders arbeiten. Tausch geht auch nicht. Dein Erstjob behält die Steuerkarte 1. Falls Du aber einen neuen Job hast, würde ich Deinem alten Arbeitgeber aber einfach fristlos kündigen mit Bezug auf das Attest des Arztes.
    Gruß
    Daniel
  1. Es gibt meines Wissens keine Verpflichtung für eine Aufhebung, im Regelfall wird sich der AG dagegen aber nicht verwehren.

  2. Im Regelfall natürlich. Du kannst dich natürlich bereits im Vorwege an deine zuständige Arbeitsagentur wenden.

  3. Ja, sicher…

  4. Du kannst nicht wechseln, da dein Haupterwerb ja noch beim alten Arbeitgeber liegt.