Hallo,
ich bin seit über 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt und erhalte jetzt natürlich Krankengeld.
Mein Arzt ist bereit, mir zu attestieren, dass ich mein derzeitiges Arbeitsverhältnis aus >gesundheitlichen Gründen
Hallo,
ich bin seit über 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt und erhalte jetzt natürlich Krankengeld.
Mein Arzt ist bereit, mir zu attestieren, dass ich mein derzeitiges Arbeitsverhältnis aus >gesundheitlichen Gründen
Diese Rechtsberatung sollte Dir Dein Betriebsrat (Betriebsvereinbarung) oder Deine zuständige Gewerkschaft (Tarifvertrag) bzw. der VdK (Gesundheitsfragen) anbieten können.
Hallo,
zuerst … ich bin da nicht DER Fachmann … also nur meine Meinung dazu … ohne Gewähr:
zu 1. Der AG braucht keinen Aufhebungsvertrag anzubieten … warum das denn??? SIe/du kannst gegen Mobbing klagen und dann ggf. einen AUfhebungsvertrag „erstreiten“.
zu 2. Sperre entfällt sicherlich bei Nachweis von Mobbing … war bei meiner Frau ähnlich
zu 3. anderer Job geht nur mit EInverständniss des alten AG … also erst kündigen oder klagen … neuer Job solange Vertrag mit altem Ag besteht geht nicht
zu 4. entfällt da nicht möglich … glaube nicht das AG 1 zustimmen würde. Lohnsteuerklasse kann allerdings im Prinzip immer getauscht werden.
Hoffe etws geholfen zu haben … gibt es denn keinen Betriebsrat bei euch??? Der wäre ersteer Ansprechpartner bei Mobbing!!!
Gruß
HJK
Das jetzige Arbeitsverhältnis gilt bis zum letzten Arbeitstag lt. Aufhebungsvertrag oder Kündigung. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen. Wenn jedoch tatsächlich Mobbing vorliegen sollte, dann ist es am besten einen Anwalt einzuschalten um alle Fragen zu klären. Denn gegen Mobbing muss der Arbeitgeber einschreiten. Wenn er das nicht kann, haftet er. Über diesen Weg könnte auch ein Aufhebungsvertrag ausgehandelt werden.
Hi,
ich fasse mich kurz. Kannst mir aber gerne noch weitere Fragen stellen:
Es gibt meines Wissens keine Verpflichtung für eine Aufhebung, im Regelfall wird sich der AG dagegen aber nicht verwehren.
Im Regelfall natürlich. Du kannst dich natürlich bereits im Vorwege an deine zuständige Arbeitsagentur wenden.
Ja, sicher…
Du kannst nicht wechseln, da dein Haupterwerb ja noch beim alten Arbeitgeber liegt.