Kündigung Arbeitsverhältnis Managerposition

Guten Tag,

Kurzes Problem.

Ich bin in einer Spedition als Manager eingestellt.
Vor kurzen gab es eine umfimierung des Firmennamen und eine neue Geschäftsleitung.

Vor rund 8 Wochen ist ein neuer Niederlassungsleiter eingestellt worden. Dieser hat einen guten Bekannten mit abgeworben der ebenfalls eingestellt wurde.

Nach einer 2 wichtigen Krankheitsphase meinerseits wurde der Kumpel ohne mit mir es besprochen zu haben auf meine Position gesetzt. Mircwurde nach Ankündigung meiner Arbeitsaufnahme mitgeteilt das ich nur noch als Sachbearbeiter benötigt werde. Mir wurde kürzlich [12 Wochen] eine Gehaltserhöhung genehmigt wegen überdurchschnittliche guter Arbeit.

Ich habe Kündigungsschutz bus 11/2024 wegen Betriebsänderung.

Ich würde ungern zurück in diese Firma. Ich habe Angeboten mich bis 09/2024 freizustellen unter allen Bezügen. Es gibt noch vri zielerreichung 10% vom Jahreslohn.

Ich habe bis jetzt nichts schriftliches erhalten und werde seit 1 Woche täglich freigestellt. Angeblich liegt das auf dem Tisch der Geschäftsleitung laut Niederlassungsleiter.

Ist mein Angebot bis 09/2024 fair? Oder habe ich falsch gehandelt? Tips?

Hoffe auf Tips

Übrigens bin Familienvater von 2 Kindern 2 und 5 Jahre

Lg

Dir auch einen guten Tag!

Ich habe nichts mit Speditionen zu tun, „Manager“ kann alles und nichts bedeuten. Was waren bisher deine Aufgaben?

Das scheint zumindest in deinen Augen minderwertiger zu sein. Wenn es mit weniger Arbeit verbunden ist, dein Gehalt aber bleibt, was stört dich genau daran?

Aha.

Aha.

Was bedeutet das?

Fair für wen? Für die Firma sicherlich nicht. Du stellst deine Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung, sie sollen dich aber weiterhin voll bezahlen?

Wer weiß das schon?

Alleinverdiener? Verdient die Mutter mit? Reicht zur Not ihr Gehalt? Wie groß sind die Chancen, woanders eine Stelle zu finden, bei der du mit der Bedingungen einverstanden bist (Aufgaben passend zur Gehaltshöhe)? Hast du dich schon woanders beworben? Wenn nicht, würde ich an deiner Stelle anfangen …

Gruß
Christa

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War da nicht was mit eingeschränktem Kündigungsschutz für leitende Angestellte?

Leitende oder leidente?

Hallo,

da scheint was zu fehlen. Die Firma möchte einen Manager, der Kündigungsschutz hat, zum Sachbearbeiter herabstufen, scheinbar bei gleichem Gehalt und obwohl er anerkanntermaßen überdurchschnittlich gut arbeitet. Der Manager bietet daraufhin an dass er überhaupt nicht mehr arbeitet, bei gleichem Gehalt. Dass die Firma den Vorschlag tatsächlich ernsthaft in Betracht zieht und ihm bis zur Entscheidung offensichtlich sogar nachkommt, deutet für mich darauf hin dass irgendjemand ein ernsthaftes Problem mit dem Manager hat und ihn wohl am liebsten loswerden würde. Keine Ahnung wie das mit der Anerkennung der überdurchschnittlich guten Arbeit da rein passt.

Gruß
Tobias

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Ein Facility Manager ist mancherorts nur ein Hausmeister, deswegen meine Anmerkung und Nachfrage:

„Manager“, „Operator“, „Supervisor“, etc. haben heute mit einer leitenden Funktion meist gar nichts mehr zu tun.

Aber zum Thema „freigestellt“: Da gibt es - zumindest in A - viele Firmen, die so was machen, vor allem als „Selbstschutz“, damit diese Person nach der ausgesprochenen Kündigung keinen groben Unfug mehr bis zum endgültigen Ausscheiden aus dem Betrieb anstellen kann.

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Hallo,

zuerst einmal muss, wie schon von @Christa geschrieben, der Status von @Fugger86 geklärt werden.

Maßgeblich dafür ist der § 5 BetrVG
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__5.html

Ich halte es zwar aufgrund der Schilderung für nicht sehr wahrscheinlich, daß die Kriterien des § 5 Abs. 3 BetrVG für leitende Angestellte erfüllt sind, aber solange hier keine Klarheit herrscht, ist jede Antwort spekulativ.

&tschüß
Wolfgang

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Guten Tag,

Danke für die vielen Antworten.

Managerlevel mit Personalverantwortung.
Bis vor kurzen war alles gut uns es gab keinerlei Probleme.

Durch die neue Geschäftsführung und neue Mitarbeiter die mit der Geschäftsleitung Privat gut verbunden sind kamen due Probleme.

In einem einwöchigen Krankheitsfall wurde der besagten gut befreundete Mitarbeiter der GV an meinen Posten ubd ich soll runter zum Sachbearbeiter gestuft werden.

Dieses habe ich natürlich abgelehnt weil darin meinerseits keinerlei Interesse vorhanden ist.

In meinen Vertrag ist geregelt das man mich nicht herabsetzen darf . Lediglich einer gleichwertigen Position mit beidseitiger Einigung zuweisen darf. Diese Position ist nicht vorhanden.

Da wir Ende letztes Jahres eine Umfimierung hatten habe ich unkünbar bis November diesen Jahres.

Um für mich eine gleichwertigen Job zu finden habe ich angeboten mich freizustellen bus September und die Firma wäre much los. Ich habe Probst Zeit mir einen neuen Job zu suchen und Zeit und ein wenig Zeit mit der Familie.

Allerdings werde ich nach meinem Angebot täglich freigestellt weil noch in Prüfung.

Meine Frage war eigentlich nur ob ihr Tipps habt. Ob ich das richtig angegangen bin. Ob ich direkt zum Anwalt sollte etc.

Lg

Ich dachte zwei Wochen?

Du hast angeboten dich zur Kündigung ab Oktober bereitzuerklären, unter der Bedingung dass du bis dahin bei vollen Bezügen freigestellt wirst?

Eine Beratung würde evtl. Sinn machen aber worum genau geht es dir denn eigentlich? Die Firma hat dich anscheinend nur gefragt ob du mit eine Herabstufung einverstanden wärst, was du abgelehnt hast. So lange du die Wahl hast, sehe ich damit kein Problem. Wenn ich mit der Kündigung recht habe, wird man dich jetzt wohl freistellen bis geklärt ist ob man dein Angebot so annehmen will/kann und was die Alternativen wären.

Unbedingt einen Anwalt konsultieren, der sich im Arbeitsrecht auskennt. Eine Gewerkschaft die dir helfen kann, gibt es offensichtich nicht.
So was macht man nicht allein, Du brauchst professionelle Hilfe. Und die zahlt sich bestimmt aus !
Udo Becker

Hallo,

falls das hier

die eigenständige Entscheidung über Einstellungen beinhaltet, dann wärst Du „leitender Angestellter“.
Falls dies nur bedeutet, der disziplinarische Vorgesetzte zu sein, dann nicht.
Konkrete und vollständige Angaben anhand der Kriterien des verlinkten § 5 Abs. 3 und 4 BetrVG wären halt hilfreich.

@Udo_Becker,
das hier

ist leider etwas pauschal. Für leitende Angestellte ist die Kenntnis des allgemeinen Arbeitsrechtes nicht unbedingt ausreichend. Da sollten schon noch spezielle Kenntnisse des Vertragsrechts für diese besondere Gruppe von Beschäftigten vorliegen.

&tschüß
Wolfgang

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