Kündigung Arbeitsvertrag

Guten Tag.

Folgende Situation: Eine Arbeitnehmerin kehrt nach 2 Jahren aus der Elternzeit zurück und will Ihre ursprüngliche Arbeit wieder aufnehmen. Ein Arbeitgeber will Sie kündigen. Ihr Arbeitsbeginn würde zum Anfang eines Monats liegen. Darf der Arbeitgeber schon Vor Arbeitsantritt während der Elternzeit die Kündigung dem Arbeitnehmer aussprechen.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer will zum 10. September seine Arbeit aufnehmen. Aufgrund eines 10 jährigen Arbeitsvertrages würde sich die Kündigungsfrist auf 4 Monate belaufen. Die Kündigung muß zum Monatsende ausgesprochen werden. Darf der Arbeitgeber den September bereits als Kündigungsmonat mit anrechnen oder darf er die Arbeitnehmerin erst zum 31. Januar kündigen unter Einhaltung der 4 Kalendermonate?

Vielen dank für hilfreiche antworten.

Auch guten Tag.

Guten Tag.

Folgende Situation: Eine Arbeitnehmerin kehrt nach 2 Jahren
aus der Elternzeit zurück und will Ihre ursprüngliche Arbeit
wieder aufnehmen. Ein Arbeitgeber will Sie kündigen. Ihr
Arbeitsbeginn würde zum Anfang eines Monats liegen. Darf der
Arbeitgeber schon Vor Arbeitsantritt während der Elternzeit
die Kündigung dem Arbeitnehmer aussprechen.

Siehe http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt… „Während der Elternzeit kann der Arbeitgeber grundsätzlich keine Kündigung aussprechen. Der Kündigungsschutz beginnt ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt wird, höchstens jedoch acht Wochen vor deren tatsächlichen Beginn.“

Beispiel: Ein Arbeitnehmer will zum 10. September seine Arbeit
aufnehmen. Aufgrund eines 10 jährigen Arbeitsvertrages würde
sich die Kündigungsfrist auf 4 Monate belaufen.

Stimmt: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

Die Kündigung
muß zum Monatsende ausgesprochen werden. Darf der Arbeitgeber
den September bereits als Kündigungsmonat mit anrechnen oder
darf er die Arbeitnehmerin erst zum 31. Januar kündigen unter
Einhaltung der 4 Kalendermonate?

Angesichts der Quellen eher letzteres.

HTH
mfg M.L.