Kündigung Arbeitsvertrag durch Arbeitnehmer

Hallo,

ich bin in der Situation, dass ich einen befristeten Arbeitsvertrag (bis Jahresende) gerne vorzeitig kündigen möchte, ohne dass die Agentur eine Sperrzeit verhängt, falls ich nicht direkt im Anschluss eine neue Stelle finde. Eventuell sind 3-4 Wochen zu überbrücken.

Ich habe eine gesetzliche Kündigungsfrist (d.h. 4 Wochen zum Monatsende, oder?) und kann mich nicht kündigen lassen, weil zurzeit niemand meine Aufgaben übernehmen kann.

Aber: Im Büro wird geraucht und ich bin Nichtraucher. Türen gibt es nicht, mit anderen Worten: Ich kann dem Qualm nicht entkommen.

Die Fragen lauten jetzt:

Wenn ich zuerst schriftlich meinen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz (Chef qualmt in seinem Büro) geltend mache und dann (nach einer entsprechenden Krankschreibung) aus gesundheitlichen Gründen kündige, geht das vielleicht auch fristlos?

Was wäre die angemessene Frist, innerhalb der die Rauchfreiheit hergestellt werden müsste?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann im Normalfall nicht ordentlich gekündigt werden - weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer. Eine Kündigung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer hat im Fall der Arbeitslosigkeit auch fast immer eine Sperrzeit zur Folge. Der Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet, den Bedingungen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz Rechnung zu tragen. Hier wäre notfalls eine Beschwerde durch den Arbeitnehmer, gegebenenfalls eine Abmahnung denkbar - First: sofort. Natürlich kann auch die Berufsgenossenschaft, die die Einhaltung des Gesundheitsschutzes zu überwachen hat, informiert werden. Selbst wenn der Arbeitgeber das „übel nimmt“, liegt dann der Schwarze Peter bei ihm. Wenn er deshalb kündigen will, kann der Arbeitnehmer auch noch auf Entschädigung klagen.

Hallo,

schwierige Situation. Wie lange bist Du schon in der Firma? Wenn Du kürzer als 2 Jahre da bist und du gesetzliche Kündigungsfristen vereinbart hast, hast Du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten. Bist Du weniger als 6 Monate dabei, sind es 2 Wochen zu jedem Termin.

Bzgl. Fristsetzung, würde ich 2 Wochen vorschlagen und Deinem Chef nochmals bitten Dich zu kündigen, denn der will bestimmt weiter rauchen…

Hallo Hongsermeier,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe März letzten Jahres angefangen und soll bis März 2012 bleiben, aber noch eine verqualmte Heizperiode überstehe ich nicht (war letzten winter schon 3x krank
deshalb).

Die Kündigungsfrist sind 4 Wochen entweder zum 15. oder letzten des Monats? Da ich anderweitig schon Gespräche führe, werde ich finanziell nur einen kurzen Zeitraum überbrücken müssen, das kriege ich schon hin. Ich
will hier nach der Einforderung des rauchfreien Arbeitsplatzes nicht gemobbt werden, und damit muss ich rechnen.

Deine Antwort hat mir bei der Entscheidungsfindung gut geholfen, ich danke dafür.

Hallo Ernst-Erwin,

auch die vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Im Sommer ist das Thema noch nicht so dringend - jetzt kann ich das Fenster noch weit aufreißen… Zum Herbst hin muss eine Lösung herbeigeführt werden. Je nach Arbeitsangeboten (sieht nicht schlecht aus) durch Eigenkündigung oder ich wähle den Weg über die BG. Das war ein sehr wertvolelr Tipp für mich.

Danke!