Kündigung Arbeitsvertrag und Rückgabe Firmen-Kfz

An einem 10. wird die Kündigung in der Probezeit ausgesprochen, die zum 15. des gleichen Monats wirksam wird. Das ist lt.Arbeitsvertrag ok.
Das Firmenfahrzeug sollte am 14. zurückgegeben werden, dazu muß der MA 300 km fahren und anschließend mit dem Zug zurück. Das ist ihm aber nicht möglich, da er zu diesem Zeitpunkt krankgeschrieben ist.
Eine Rückgabe wäre demnach erst nach dem 15. möglich, zu diesem Zeitpunkt ist er aber nicht mehr Mitarbeiter der Firma. Wie verhält es sich denn da mit der Rechtssituation? Darf er das Auto eigentlich noch fahren? Müsste die Firma das nicht selbst abholen? Wie ist die versicherungstechnische Situation?

Ergänzung:
Das Fahrzeug wurde mit Fahrtenbuch betrieben, keine Privatnutzung!

Hallo,

Das Firmenfahrzeug sollte am 14. zurückgegeben werden, dazu
muß der MA 300 km fahren und anschließend mit dem Zug zurück.
Das ist ihm aber nicht möglich, da er zu diesem Zeitpunkt
krankgeschrieben ist.

Wenn der MA krankheitsbedingt nicht in der Lage ist das Auto zurück zu bringen, muss sich wohl oder übel der AG darum kümmern.

Eine Rückgabe wäre demnach erst nach dem 15. möglich, zu
diesem Zeitpunkt ist er aber nicht mehr Mitarbeiter der Firma.

Und dann auch zu keinerlei Leistung mehr verpflichtet.

Wie verhält es sich denn da mit der Rechtssituation? Darf er
das Auto eigentlich noch fahren? Müsste die Firma das nicht
selbst abholen? Wie ist die versicherungstechnische Situation?

Sofern es zu dem Thema nicht irgendwelche speziellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag gibt (was ich mir kaum vorstellen kann), muss der MA dem AG lediglich die Schlüssel und Papiere zur Verfügung stellen.

Gruß

S.J.

Wenn sich der MA bereit erklären würde, das Fahrzeug zu einem Treffpunkt zu bringen, macht er das dann auf sein eigenes Risiko? Es besteht ja dann kein Versicherungsschutz mehr durch den Arbeitgeber.
Danke für die Infos.

Hallo,

Es besteht ja dann kein Versicherungsschutz mehr durch
den Arbeitgeber.

von welchem Risiko reden wir?

Haftpflichtversicherung für das Auto wird ja bestehen.
Vollkasko vermutlich auch. Selbst wenn nicht, dürfte hier nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eine Haftung in Frage kommen.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die der AN z.B. aufgrund eines Unfalls erleidet und der während eines Beschäftigungsverhältnisses als Arbeitsunfall von der BG reguliert werden würde.

Im Zweifelsfall lässt man das Auto einfach abholen. Ein AN, der in der Probezeit gekündigt wurde, muss ja nun nicht aus Dankbarkeit noch irgend etwas für den AG tun.

Gruß

S.J.

Sofern im AV der Firmensitz als Arbeitsort benannt und keine anderslautenden Regeln vereinbart wurden, sind die Arbeitsmittel, die dort empfangen wurden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses IMHO auch dort wieder zurückzugeben.

Das muss nicht persönlich, sondern kann auch durch einen Spediteur erfolgen, etwa durch einen Fahrzeugüberführung.

G imager761

Das ist dann noch einfacher: Im AV wird als Arbeitsort („Arbeitsgebiet“) lediglich das Bundesland genannt, in dem die Tätigkeit (Außendienst) durchgeführt wurde. Das heißt, der ehemalige MA kann das KFZ vor der Haustür stehen lassen, da die ja im entsprechenden Bundesland steht. Wäre dann doch die einfachste Variante.
Danke für die Tipps…