Kündigung Arcor!

Hallo,

Person A hat einen Telefonanschluss bei Arcor mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendervierteljahres.
Wenn Person A jetzt kurzfristig zum Ende Oktober kündigt, da er beruflich in eine andere Stadt zieht und der Vermieter ihn vorzeitig aus dem Mietvertrag rauslässt, wann kommt er frühestens aus dem Vertrag mit Arcor? Zu beachten ist, dass eine Leistung von Arcor nach Auszug nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.

Danke und Gruß

Auch Hallo!

Aus eigener Erfahrung:
sofort schriftlich zum Umzugstermin kündigen; ganz wichtig ist der Hinweis auf „Umzugskündigung“ und der Hinweis, dass „leider Arcor am neuen Wohnort nicht zur Verfügung steht“. Außerdem verlangt Arcor in diesem Fall noch eine Kopie der Anmeldebescheinigung am neuen Wohnort. Da diese meist bei Kündigung noch nicht vorliegt, genügt erst mal der Hinweis, dass diese sofort nach Ummeldung nachgereicht wird.

In der Regel sollte das genügen. Allerdings kann es dennoch etwas dauern, bis auch die letzte Stelle bei Arcor die Kündigung mitbekommt. Ich spreche da wie gesagt aus eigener Erfahrung. Ich hatte zum 31. 1. wegen Umzug gekündigt und dabei auch gleich die Einzugsermächtigung widerrufen, aber noch im Juni (!!) versuchten die, Gebühren für die schon längst nicht mehr bestehende DSL-Flat (und komischer Weise nur für die) einzuziehen und drohten sogar mit gerichtlichem Mahnverfahren weil ich natürlich jede Abbuchung sofort zurückbuchen ließ. Auf meine Schreiben wurde nicht reagiert und erst ein böser Anruf scheint nun geholfen zu haben.

Also, das Verfahren ist an sich einfach und nicht immer muss es so ablaufen wie bei mir, aber du solltest dich dennoch ggfls. auf eine etwas längere Auseinandersetzung gefasst machen.

Viel Erfolg!

Robi

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Auch Hallo!

Aus eigener Erfahrung:
sofort schriftlich zum Umzugstermin kündigen; ganz wichtig ist
der Hinweis auf „Umzugskündigung“ und der Hinweis, dass
„leider Arcor am neuen Wohnort nicht zur Verfügung steht“.
Außerdem verlangt Arcor in diesem Fall noch eine Kopie der
Anmeldebescheinigung am neuen Wohnort. Da diese meist bei
Kündigung noch nicht vorliegt, genügt erst mal der Hinweis,
dass diese sofort nach Ummeldung nachgereicht wird.

In der Regel sollte das genügen. Allerdings kann es dennoch
etwas dauern, bis auch die letzte Stelle bei Arcor die
Kündigung mitbekommt. Ich spreche da wie gesagt aus eigener
Erfahrung. Ich hatte zum 31. 1. wegen Umzug gekündigt und
dabei auch gleich die Einzugsermächtigung widerrufen, aber
noch im Juni (!!) versuchten die, Gebühren für die schon
längst nicht mehr bestehende DSL-Flat (und komischer Weise nur
für die) einzuziehen und drohten sogar mit gerichtlichem
Mahnverfahren weil ich natürlich jede Abbuchung sofort
zurückbuchen ließ. Auf meine Schreiben wurde nicht reagiert
und erst ein böser Anruf scheint nun geholfen zu haben.

Also, das Verfahren ist an sich einfach und nicht immer muss
es so ablaufen wie bei mir, aber du solltest dich dennoch
ggfls. auf eine etwas längere Auseinandersetzung gefasst
machen.

Viel Erfolg!

Robi

Hallo,

mal davon abgesehen, dass Arcor das Allerletzte ist, habe ich noch 2 Fragen.

  1. Gilt die Kündigung zum Umzugstermin(der Anschluß kann ja nicht mehr genutzt werden!)?
  2. Wenn Person A in eine WG zieht, in der bereits eine Telefonanlage aktiv ist, spielt es doch keine Rolle, ob Arcor vor Ort zur Verfügung steht oder nicht. Richtig?

Hallo,

nur mal prinzipiell: ich spreche hier von meinen eigenen Erfahrungen und von meiner persönlichen Einschätzung. Ich kann dir hier ganz sicher keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen (Rechtebrett??)!

Also, zu 1.: ja, zumindest war das bei mir so.

zu 2.: meines Wissens falsch. Wenn an deinem neuen Wohnort Arcor zur Verfügung steht, dann kann dein Anschluß ja mitgenommen werden; du kommst dann mit ziemlicher Sicherheit in diesem Fall nicht aus dem Vertrag raus. Umzugskündigung ist lt. damaliger Aussage von Arcor nur dann möglich, wenn Arcor am neuen Wohnort nicht zur Verfügung steht!

Gruß, Robi

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  1. Wenn Person A in eine WG zieht, in der bereits eine
    Telefonanlage aktiv ist, spielt es doch keine Rolle, ob Arcor
    vor Ort zur Verfügung steht oder nicht. Richtig?

Hallo,

nur mal prinzipiell: ich spreche hier von meinen eigenen
Erfahrungen und von meiner persönlichen Einschätzung. Ich kann
dir hier ganz sicher keine rechtsverbindliche Auskunft
erteilen (Rechtebrett??)!

Also, zu 1.: ja, zumindest war das bei mir so.

zu 2.: meines Wissens falsch. Wenn an deinem neuen Wohnort
Arcor zur Verfügung steht, dann kann dein Anschluß ja
mitgenommen werden; du kommst dann mit ziemlicher Sicherheit
in diesem Fall nicht aus dem Vertrag raus. Umzugskündigung ist
lt. damaliger Aussage von Arcor nur dann möglich, wenn
Arcor am neuen Wohnort nicht zur Verfügung steht!

Gruß, Robi

Hallo,
zu 2.: In der WG gibt es bereits seit Jahren einen Anschluß. Wieso sollte man noch einen Anschluß benötigen??? Kann da Arcor drauf bestehen?

Wie gesagt, ich bin kein Rechtsanwalt. Versuch’s doch einfach mal mit der Kündigung oder geh’ zu einem Anwalt; vielleicht hast du ja eine Rechtsschutzversicherung.

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