hallo,
ich habe nur eine kurze frage, und zwar:
ist es möglich, dass ich beispielsweise am 11. august kündige, und angebe, die kündigung ist wirksam zum 11. november. also dass ich dann am 11. november ausziehe. oder kann ich nur jeweils zum 1. kündigen?
mfg,
Marco
Ist eine Kündigung zur Monatsmitte möglich?
Hallo,
die Antwort hängt davon ab, um was für einen Mietvertrag es sich handelt (unbefristet, befristet oder mit Kündigungsverzicht). Nur ein unbefristeter ist vor Ablauf der Frist ordentlich kündbar. Für den Mieter ohne für den Vermieter nur mit Kündigungsgrund.
Der Mieter kann bis zum 3. Werktag eines Monats für den Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Sie könnten also nur bis zum 3. Werktag im August kündigen. Das wäre der Dienstag, der 4.8. Diese Kündigung würde zum 31.10. wirksam werden. Soweit nichts anderes im Mietvertrag steht, ist eine Mietvertrag nur immer zum Monatsende kündbar. Nur ganz ausnahmsweise z.B. bei Mietverträgen mit Verlängerungsklauseln, kann es auch vorkommen, dass der Vertrag mitten im Monat kündbar ist. Das ist aber eine sehr spezielle Ausnahme!
Die Antwort auf Ihre Frage lautet deshalb: Nein, sie können nicht mitten im Monat zur Monatsmitte kündigen!
Viele Grüße
Heidi Schnurr
hallo,
ich habe einen unbefristeten mietvertrag, daher ist es so, wie Sie ausgeführt haben. Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!
noch ein schönes Wochenende!
Marco