Kündigung 'auf ärztlichen Rat'

ist es sinnvoll auf ärztl. Rat zu kündigen. Sperrzeit des Arbeitsamtes
würde wegfallen. Kann mir jemand sagen welche Vor- bzw. Nachteile könnten entstehen?
Danke im Voraus.

gruß jeronimo

welche Vor- bzw.
Nachteile könnten entstehen?

Hi,

unter Nachteil würde ich buchen: Kein Arbeitsplatz

Gruß
PW

Hi, PW

danke für die antwort, aber das war mir schon klar.
wäre nicht so tragisch, da 63 jahre. ging mir darum, ob man´s tun sollte oder lieber abwarten. selbst kündigen ist mir irgendwie nicht geheuer.

gruß jeronimo

Hi,

worum geht es denn?

Wenn jemand aufgrund z.B. psychicher Belastung den gewohnten Job nicht mehr machen kann, aber auch nicht mit der Kündigung durch den AG rechnen kann, dann ist die vom Arzt angeregte Maßnahme durchaus eine brauchbare Wahl.

Man wird nicht gesperrt… und erhält ALG I.

Was spricht dagegen mit dem AG zu sprechen und sich zu einigen? Z.B. mit einer Abfindung?

Anderenfalls - wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung durch den Job derart stark ist - was spricht gegen eine Krankschreibung? Könnte ja auch erst mal helfen.

Gruß
A.A.

Hi,

bin bereits seit 5 Mon. krankgeschrieben, wegen psych. Belastung usw.
bin, bzw. war mit AG vorm Arbeitsgericht. Keine Lohnfortzhlg. und und und. Kündigung vom AG wird wohl nicht kommen, vermutl. wegen Abfindung. Also irgendwie Einigung oder Absprachen mit AG sind nicht möglich, totaler Proll. War bereits mit mehreren AN vorm AG. Letzter Besuch bei Doc. hat ergeben, dass er mir die Empfehlung der Kündigung auf die Krankmeldung für die Kasse geschrieben hat. Wie lange er mich noch krankschreiben wird, weiß ich nicht. länger wäre mir natürlich lieber.

Grüße an Dich AA

Hallo jeronimo,

nun gut - das Krankengeld ist ja nach 1,5 Jahren auch vorbei… also letztlich wird nichts anderes übrig bleiben, als die eigene Kündigung, wenn man sich das nicht mehr antun möchte mit dem AG.

Spätestens nach Ende der Krankengeldzahlung müsste was passieren (bin gerade ratlos: was passiert eigentlich finanziell, wenn jemand über die max. Krankengeldzahlung hinaus weiter AU ist? Hartz IV?).

Und wie sieht es aus mit der Suche nach einem Alternativjob während der Krankzeit?

Ich würde mich versuchen freizumachen von dem Gedanken, wieder zu dem AG zurückkehren zu müssen (wenn eine Rückkehr unertäglich erscheint). Das macht einen ja nicht gesünder, gerade, wenn es sich um psychische Belastung handelt.

Beste Grüße
A.A.

Hallo jeronimo,

Hallo,

Spätestens nach Ende der Krankengeldzahlung müsste was
passieren (bin gerade ratlos: was passiert eigentlich
finanziell, wenn jemand über die max. Krankengeldzahlung
hinaus weiter AU ist? Hartz IV?).

ALG I

&Tschüß

Beste Grüße

Wolfgang

A.A.

ist es sinnvoll auf ärztl. Rat zu kündigen.

Das ist die billigste Möglichkeit für den AG, Probleme loszuwerden.

Sperrzeit des
Arbeitsamtes
würde wegfallen.

Das ist überhaupt nicht sicher. Die AAen haben diesbezüglich eine deutlich restriktivere Handhabung, vor allem wenn noch andere Ansprüche bestehen.

Danke im Voraus.

&Tschüß

gruß jeronimo

Wolfgang

Danke Wolfgang!

Kannst Du sagen, wonach das dann berechnet wird? Nach dem letzten Gehalt vom AG oder nach dem Krankengeld?

Gruß
A.A.

Danke Wolfgang!

Hallo,

Kannst Du sagen, wonach das dann berechnet wird? Nach dem
letzten Gehalt vom AG oder nach dem Krankengeld?

Wie sonst auch nach dem letzten Gehalt gemäß § 150 SGB III:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__150.html
wobei sich gem. Abs. 3 der Berechnungsrahmen auf 2 Jahre erweitert.

Gruß

&Tschüß

A.A.

Wolfgang

1 Like

Danke!