Hallo.
Kann mir bitte jemand erklären, was genau ich unter einem „Beitragszahlungsabschnitt“ verstehen darf.
In meinem Fall handelt es sich um einen sog. „Aufgeschobene Rente“, bei der ich vor einigen Jahren eine feste Summe eingezahlt habe, d.h. ich zahle nicht jährlich oder monatlich einen Betrag ein.
Ich bedanke mich schon mal im voraus für eure Antworten.
private543
Hallo.
Kann mir bitte jemand erklären, was genau ich unter einem
„Beitragszahlungsabschnitt“
keine leichte frage , ich nehme an es handelt sich um eine private zusatzrente…wenn es ein einmalbetrag war…dazu vielleicht mal auf der folgenden seite nachschaun und lesen…
http://moneytimes.fss-online.de/lv_vergl/hilfe/priva…
mfg Opi
Es ist nicht mein Bereich,aber du kannst doch die frage an die Rentenverscherung stellen.Gruß
Moin,
eine Kündigungist immer zum nächsten „Beitragszahlungsabschnitt“ möglich. So steht es in manchen Verträgen.
Bei vierteljährlicher Kündigungsfrist ist der „Beitragszahlungsabschnitt“ 3 Monate.
LG Wolfgang
Sorry aber da muss ich passen.
Gruß
Hallo!
Der Beitragszahlungsabschnitt ist der Zeitraum des Vertrages, in dem der Vertrag normalerweise bespart wird. Da hier ein Einmalbeitrag geleistet wurde, ist der Zeitraum gemeint, bis der Vertrag ausgezahlt wird.
MfG
CKH
Hallo an alle,
vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Was ich nur noch immer nicht verstehe: warum wird mir eine (wie ich finde relativ willkürliche) Kündigungsfrist von ca. 3,5 Monaten eingeräumt?
Das einzige, was logisch für mich wäre: ich habe den Vertrag zum 1. August abgeschlossen, und das ist jetzt auch mein Kündigungsdatum.
Aber von einem „Beitragszahlungsabschnitt“ kann bei mir doch eigentlich gar nicht die Rede sein, wenn ich das richtig verstanden habe und dann gibt es eigentlich auch keine passende Klausel in meinem Vertrag.
Ich fürchte, es hilft alles nichts - ich muss mich nochmal mit der Versicherung auseinandersetzen. Sollen die mir das doch noch mal ausführlich erklären.
Ich wünsche allen noch einen schönen Rest-Sonntag.
Viele Grüße, private543
Hallo,
Der Beitragszahlungsabschnitt entspricht der Versicherungerungsperiode.
viele Grüße
Evi
Hallo.
Kann mir bitte jemand erklären, was genau ich unter einem
„Beitragszahlungsabschnitt“ verstehen darf.
In meinem Fall handelt es sich um einen sog. „Aufgeschobene
Rente“, bei der ich vor einigen Jahren eine feste Summe
eingezahlt habe, d.h. ich zahle nicht jährlich oder monatlich
einen Betrag ein.
Ich bedanke mich schon mal im voraus für eure Antworten.
private543