Kündigung aufgrund Urteil in Strafsache

Hallo,

gehen wir davon aus, dass die Person X als Angestellter im öff. Dienst tätig ist und in einer Strafsache zu 3 Jahren aus Bewährung verurteil wurde, Urteil ist rechtskräftig.

Müsste der Arbeitgeber ihm jetzt kündigen ?

Gehen wir weiter davon aus, dass er wegen Depressionen laufend krank geschrieben ist und es wohl auch noch sehr lange sein wird. Wie ist da die Rechtslage ?

Gruss

Andreas

Hallo,

Hallo,

gehen wir davon aus, dass die Person X als Angestellter im
öff. Dienst tätig ist und in einer Strafsache zu 3 Jahren aus
Bewährung verurteil wurde, Urteil ist rechtskräftig.

Wäre es dann so gemeint, das eine Straftat anstelle des sofortigem Justizvollzuges im Gefängnis mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren ausgesprochen wurde ?

Müsste der Arbeitgeber ihm jetzt kündigen ?

Es käme gewiss darauf an, in welchem Amt / Dienst die Person tätig war. ( oder noch ist )
Manche Ämter könnten z.B.nur mit einwandfreiem Leumund ausgeübt werden.

War die Person Beamter oder Angesteller ?

Weiter wäre auch ausschlaggebend, ob die Person schon vorher vorbestraft war, oder die Vorstrafe erst nach dem Urteil eingetragen wurde.

Gehen wir weiter davon aus, dass er wegen Depressionen laufend
krank geschrieben ist und es wohl auch noch sehr lange sein
wird.

Ganz so einfach würde es bei Angestellten bestimmt auch nicht gehen.
Denkbar wäre aber, das z.B. zwingend Personal abgebaut werden müßte und die betreffende Person auch in eine Sozialauswahl so weit rutschen könnte, das sie bezüglich möglicher " Kandidaten " allgemein mal zur Auswahl stehen könnte.

Hier lägen die Kriterien aber bei:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Familienstand
  • Anzahl der Kinder

Wie ist da die Rechtslage ?

Wenn die Person Mitglied einer Gewerkschaft ist, könnte sie dort gezielt beraten werden.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht könnte das allgemein auch.

Für Prognosen fehlen hier leider noch einige Details.

Gruss

Andreas

mfg

nutzlos