Kündigung aus heiterem Himmel

Hallo,
ein AG hat seinen AN nach einem knappen Jahr ohne Vorwarnung gekündigt. Im Kdg.schreiben steht „aus wirtschaftlichen Gründen“, gesagt wurde dem AN aber, dass seit seinem Eintritt 8 Kunden die Werkstatt gewechselt hätten, die Kollegen nicht mit ihm klar kämen und er zu viele Fehler machen würde! Bullshit! Ich kenne keinen zuverlässigeren AN als ihn, der geht noch mit gebrochenen Rippen und Gehirnerschütterung zur Arbeit und lässt sich sogar für Kranktage (Krankenhausaufenthalt) Urlaub abziehen! Ist superpünktlich (Arbeitsbeginn, der Feierabend kommt oft erst verspätet), arbeitet sehr gewissenhaft und korrekt, ist ein supernetter kollegialer Typ und hatte noch NIE irgendwelche Probleme dieser Art, im Gegenteil, frühere AG wollen ihn nach Jahrenw wieder zurückhaben!
Außerdem wurde er NIE wegen irgendwelcher Fehler oder Beschwerden angesprochen, geschweige denn abgemahnt! Fakt ist: der Sohn des Autohausbesitzers hat nun seine Meisterprüfung bestanden und fängt jetzt im elterlichen Unternehmen an! Und ist natürlich billiger!
Welche Möglichkeiten gibt es nun? Es besteht kein Rechtschutz und finanziell nicht die Möglichkeiten, Rechtsbeistand zu bezahlen! Was wäre überhaupt machbar? Klar, zurück will er nicht - aber hat man nach 1 Jahr Anspruch auf eine Abfindung? Vor allem die Art und Weise der Kündigung ist doch sehr „verletzend“ für den AN! Er wurde umgehend in Resturlaub und Überstundenabbau geschickt!

Viele Grüße,
Sonja

Auch hallo.

Ich kenne keinen zuverlässigeren AN als ihn,

Eieiei…

Standardfragen: existiert ein BR ? wie gross ist der Betrieb ?
Woher stammen die Hintergrundinformationen von wg. der Arbeitsleistung ?
Lassen sich diese hart beweisen ?
Und wenn andere AG ihn zurückhaben wollen, warum geht er nicht dorthin zurück ? Die Keule von wegen ‚Mobbing‘ könnte evtl. auch beachtet werden…

mfg M.L.

Hallo,
nein, kein BR, kleines Familienunternehmen, insgesamt 6 Leute.
Eieieiei, ich habe 10 Jahre mit ihm zusammengelebt - in diesen 10 Jahren war er 2 Jahre bei einer Firna, dann 6 bei einer anderen, die er dann für die Meisterschule verlassen hat (die hätten ihn auch liebend gern wieder zurück, haben aber keine Meisterstelle zu besetzen und werden auch auf lange Sicht keine haben!). In diesen 10 Jahren war er insgesamt 3 Wochen krank, er schleppt sich echt noch halbtot zur Arbeit.
Seine Kollegen sind total geschockt und verstehen die Kündigung nicht, versichern, absolut nie Probleme mit ihm gehabt zu haben und sind ebenfalls total ratlos.
Der AG wird sich einfach total verkalkuliert haben und hat jetzt eben seinen Sohn von der Meisterschule zurück, der billiger ist!
Mein Ex ist total durch den Wind, er hat am Mittwoch noch ganz normal gearbeitet, Überstunden geschoben, wurde ins Büro gebeten und ihm wurde eröffnet, dass er ab sofort nicht mehr kommen braucht und eben diese unhaltbaren Gründe, er hätte Kunden verscheucht, würde Fehler machen etc. Während des Jahres, das er nun da war, kam nie auch nur eine Beschwerde!!
Finanziell sieht es jetzt halt total mau aus, einen RAW kann er aus eigener Tasche nicht bezahlen. Bzw. wenn, hätte er nach dieser kurzen Zeit überhaupt einen Anspruch auf Abfindung und wenn ja, in welcher Höhe - würden sich die Anwaltskosten zumindest damit decken? Weil nur investieren und keine Chance auf Erfolg haben wäre doof!

Grüßle,
Sonja

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Hallo,

als erstes sollte er sich mal mit der Gewerkschaft auseinandersetzen. Es ist jetzt ein guter Zeitpunkt um da Mitglied zu werden. Schon alleine wegen des Rechtschutzes.

Wenn man aus wirtschaftlichen Gründen kündigt, wird es wohl kaum ein Arbeitsgericht nachvollziehen können, dass jemand anderes sofort wieder eingestellt wird.

Die einfachste Lösung ist natürlich die, wenn die alten AG ihn wieder haben wollen, zu einem von diesen zu wechseln. Natürlich mit einer entsprechenden Abfindung vom jetzigen AG. Und vielleicht kann er ja noch ein paar fleissige Kollegen mitbringen. (Wegen der wirtschaftlichen Situation natürlich)

Gruß

Peter

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Hallo Peter,

danke für die antwort.
kann man in die gewerkschaft noch eintreten, nachdem ein streitfall eingetreten ist? ich kenn mich da leider nicht so gut aus! ich weiß halt, dass ich nicht in eine rechtschutzversicherung eintreten kann, nachdem ein streitfall eingetreten ist!
zurück zum alten AG will er ja eigentlich nicht, weil er ja aufgrund der fehlenden perspektive damals auf die schule gegangen ist und es sich um einen 2-mann-betrieb handelt.
hat er nach 1 jahr überhaupt anspruch auf eine abfindung vom aktuellen AG?

Grüßle,
Sonja

Bessere Idee
Hi!

Da Du die Fragen nicht so ganz eindeutig beantwortet hast (oder sie nicht ganz eindeutig gestellt wurden):
Wie LANGE ist er schon in diesem Betrieb beschäftigt?

Evtl. greift nämlich überhaupt kein KSchG (so würde ich das zumindest jetzt deuten), und man kann sich die Klage völlig sparen!

kann man in die gewerkschaft noch eintreten, nachdem ein
streitfall eingetreten ist?

Nö - wobei es einige Gewerkschaften gibt, die rückwirkend anmelden und kassieren, um ihren Mitgliederschwund abzufangen.

Dumm ist dabei, dass der Gewerkschaftsrechtschutz meist unbrauchbar ist! Du bekommst einen Anwalt zugewiesen (ich suche mir meinen Anwalt lieber selbst aus!), oder bekommst sogar nur einen Rechtsvertreter, der eben KEIN Anwalt ist.

Eine vernünftige Rechtschutzversicherung ist da mit Sicherheit sinnvoller und auch nicht teuerer!

ich kenn mich da leider nicht so
gut aus! ich weiß halt, dass ich nicht in eine
rechtschutzversicherung eintreten kann, nachdem ein streitfall
eingetreten ist!

Sinnvoll wäre, die ganzen Klamotten zusammen zu packen, sich einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht zu suchen und dort ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Das kostet dann irgendwo 100 €, und es gibt eine VERNÜNFTIGE Auskunft, was (oder überhaupt OB) man etwas unternehmen soll.

hat er nach 1 jahr überhaupt anspruch auf eine abfindung vom
aktuellen AG?

Man hat pauschal überhaupt erst mal NIE einen Anspruch auf eine Abfindung!

LG
Guido

Anmerkung
Mit dem ‚Eieiei…‘ war der Verweis auf FAQ 1129 gemeint :wink:

MOD: Closed
Hallo Sonja,

auch wenn ich deine Aufregung gut nachvollziehen kann:

FAQ:1129 gilt auch leider für dich weshalb ich das Posting abschliessen muss.
Es ist definitiv keine ABSTRAKT formulierte Fragestellung.
So dass mir gar nichts anderes übrig bleibt.

Gruss Ivo