AG stellt Langzeitarbeitslose ein, bekommt von AA Eingliederungszuschuß für 6 Monate 50% des Gehaltes des AN.
AG kündigt AN einen Monat nach Ablauf der Zuschüsse dem AN aus innerbetrieblichen Gründen.
AG hat dann den letzten Monatsgehalt an AN nich vollständig gezahlt. AN bekam keinen Gehaltsnachweis und vermutet, dass keine Abrechnung gemacht wurde.
AG verlangt nun von AN die Kündigung für 4 Wochen rückwirkend zu unterschreiben. AN weigert sich, hat jedoch Angst, dass Lohn für laufenden Monat deshalb nicht gezahlt wird. Wie soll sich AN verhalten?
AG hat dann den letzten Monatsgehalt an AN nich vollständig
gezahlt.
AN bekam keinen Gehaltsnachweis und vermutet, dass
keine Abrechnung gemacht wurde.
Vermutungen hin oder her. Die geleistete Arbeit muss bezahlt werden. Zur Not muss der AN es eben einklagen beim Arbeitsgericht.
AG verlangt nun von AN die Kündigung für 4 Wochen rückwirkend
zu unterschreiben.
Wasn Quatsch! Eine Kündigung braucht doch der, der sie empfängt nicht zu unterschreiben.
AN weigert sich, hat jedoch Angst, dass
Lohn für laufenden Monat deshalb nicht gezahlt wird. Wie soll
sich AN verhalten?
Nichts unterschreiben. Lohn fordern … wenn nicht gezahlt wird, siehe oben.