Hallo,
ich arbeite seit ca. 11 Jahren als Auslandsmonteur in meiner Firma.Meine Persönliche Lage hat sich aber inzwischen geändert.Ich habe geheiratet und 2 Kinder mit meiner Frau bekommen(Sie hat noch 2 Mitgebracht).
Jetzt möchte ich aus persönlichen Gründen mit der Montage aufhören(Frau/Kinder).Da die Firma recht klein ist also auch keine Heimarbeitalternative zu erwarten ist meine Frage wie formuliere ich meine Kündigung ohne vom Arbeitsamt gesperrt zu werden?
Meine Frau ist überlastet mit 4 Kindern ich habe also nicht viel Zeit mir was anderes zu suchen.
Alternativ ist meine Frau noch in der Elternzeit(noch 8 Monate) gibt es eine Möglichkeit das ich die restliche Elternzeit übernehme?
Danke an alle localone
Hallo,
wie das Arbeitsamt reagiert ist leider nicht mit Gewissheit zu sagen. Gerade bei Eigenkündigung. Ich würde daher im Vorfeld direkt beim AA nachfragen, und Deine persönlich Situation erklären. Meist ist man erfolgreicher bei einem dirketen Gespräch.
Bzgl. der Elternzeit:
Sind die restlichen 8 Monate gemeint, die Du übernehmen willst? Das wird schwierig, wenn Deine Frau bei Ihrer Firma die Elternzeit beantragt hat. Ihre Firma müsste damit einverstanden sein, dass die Elternzeit vorzeitig endet. Immerhin fängt sie eher wieder an zu arbeiten und wenn z.B. eine Vertretung für sie eingestellt wurde, wäre die Stelle doppelt besetzt. Alles schwierig.
ABER, wenn Du kündigst, hast Du keinen Arbeitgeber und kannst auch keine Elternzeit nehmen…
Es gibt in Deinem Fall noch „1000 Varianten“ und ALternativen. Da kann man per Mail nicht mal so kurz darauf eingehen…
Am Besten Ihr bespricht alles direkt mit dem AA und dem AG Deiner Frau.
Viele Grüße
Faymee
Hallo,
am besten klärst du vorab mit der zuständigen Agentur für Arbeit ab, ob eine Sperrzeit eintreten wird oder nicht (Leistungsberatung). Dann bist du auf der sicheren Seite. Da es sich hierbei um eine Ermessenssache handelt, kann man leider keine verbindliche Auskunft geben.
Es besteht die Möglichkeit, dass beide Partner in Elternzeit gehen. Ob das in eurem Fall möglich ist, kann ich jedoch nicht sagen.
Gruß
Mit Elternzeit kenne ich mich nicht aus. Ich würde ansonsten zuerst zur AA gehen und dort mein Problem vortragen. Der Bezug von ALG muss dort sowieso beantragt werden und vielleicht kann die AA auch gleich einen neuen Arbeitsplatz vermitteln, dann hätte sich das Problem mit der Sperrzeit gelöst. Ansonsten bliebe noch, dass die Firma mitspielt und aus betrieblichen Gründen kündigt.
Hallo localone,
das Arbeitsamt geht bei diesem Sachverhalt davon aus,
dass die Kündigung vom Arbeitnehmer selbst ausgesprochen wird; Sie sollten daher von einer Sperrfrist ausgehen.
Zum Thema Elternzeit kann ich leider nichts sagen.
Mit freundlichen Grüßen
knuffel1958
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Sorry. LG