Kündigung aus wichtigem Grund

Servus Experten,

kann mir jemand eine Übersicht geben, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine „Kündigung aus wichtigem Grund“ zu begründen.

Nehmen wir z.B. den fiktiven Fall, dass ein KiTa-Platz gekündigt werden muss, da die Eltern aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen müssen.

Nehmen wir weiter an, die KiTa bestünde jedoch auf der vertraglich vereinbarten, ziemlich langen Kündigungsfrist von mehreren Monaten. Daher bliebe nur die Kündigungsmöglichkeit „aus wichtigem Grund“. Erfüllt also ein Umzug aufgrund von Berufswechsel diesen „wichtigen Grund“?

Gruß,
Sax

Hallo

Erfüllt also ein Umzug aufgrund von Berufswechsel diesen „wichtigen Grund“?

Außer solchen Dingen, die man unter Vertragsverletzungen von seiten der Kita zusammenfassen könnte, fällt mir überhaupt kein wichtigerer Grund als Umzug ein. Was könnte es denn an noch wichtigeren Gründen geben? Kriegsausbruch? Weltuntergang?

MfG

Moin,

kein wichtigerer Grund als Umzug ein. Was könnte es denn an
noch wichtigeren Gründen geben? Kriegsausbruch? Weltuntergang?

Tod des Kindes wäre wohl ein noch gewichtigerer und zumal wahrscheinlicherer Grund als die, die du aufführst. Mal davon abgesehen, dass mir gerade überhaupt nicht klar ist, wieso man bei Kriegsausbruch nicht gerade die Kita in Anspruch nehmen sollte.

Aber zurück zum eigentlichen Problem: Umzug ist auf jeden Fall ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Ich meine mich da an eine „20km-Regel“ zu erinnern, die allerdings im Zusammenhang mit Sportvereinen. Gut möglich, dass die Rechtssprechung bei der Kita noch kulanter ist.

Gruß

Anwar

Servus,

leider sieht es die KiTa völlig anders.

Also bleibt nur der Rechtsstreit…

Gruß,
Sax

Grds. liegt ein „wichtiger Grund“ bei fristloser Kündigung eines Vertragsverhältnis vor, wenn dem Kündigenden „unter Abwägung aller Interessen die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder zu den vereinbarten Beendigungen nicht zugemutet werden kann“.

Vertraglich gesehen wäre das bei Umzug gegeben, um die Gebühren einzusparen, wenn es zu einer Neuanmeldung kommt :smile:

Allerdings gibt es da ein Problem: Die Kindergartenkosten für ein Kind setzen sich eben nicht nur aus eurem Elternbeitrag , sondern auch aus einem gewährten Gemeindezuschuss an die Kindergärten zusammen.

Wenn euer Kind also demnächst in einen neuen Kiga geht, belegt sie somit für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist zwei Kindergartenplätze, auch wenn sie nur in einen geht.

Die Gemeinden müssten daher den Gemeindezuschuss an zwei Kindergärten entrichten - ich bezweifle, dass die klammen öffentlichen Kassen des Jugendamtes das mitmachen :frowning:

Ich würde dennoch einfach mit dem neuen Kindergarten und auch mit dem Jugendamt das Gespräch suchen und das Dilemma schildern.

G imager761

Servus,

allerdings handelt es sich im vorliegenden „fiktiven Fall“ um eine private Kinderkrippe (0,5 - 3 Jahre), also kein Gemeindezuschuss.

Außerdem wird die Gemeinde, ja sogar das Bundesland gewechselt…

Gruß,
Sax