Kündigung aus wirtschatflichen Gründen. Was tun?

Hallo zusammen,

vorab ein paar Informationen:

Die Person ist 23 Jahre alt, arbeitet im Vertriebsinnendienst.
Letztes Jahr im August hat sie/er seinen/ihren Arbeitgeber gewechselt.
Sie/Er hat eine neue Herausforderung gesucht, wollte sich weiterentwickeln, eine neue Firma kennenlernen und mehr verdienen.

Es hat alles super geklappt. Alles war gut, sein/ihr Chef war sehr zufrieden. (das hat sie/er ich auch schriftlich)

Wie die wirtschaftliche Lage aussieht wissen wir alle.
Allerdings hat sie/er damals ich einen sicheren Arbeitsplatz aufgegeben. Das weiß auch ihr/sein Chef/Vorgesetzter.

Sie/Er hatte heute ein „Gespräch“ mit ihrem/seinem Vorgesetzten und dem Personalleiter.
Es wurde ihr/ihm mitgeteilt, dass sie/er vorerst beurlaubt wird und nächste Woche ihre/seine Kündgung erhalten wird.
Allerdings gibt es noch gar keine Freigabe vom Betriebsrat.
Ob dieser informiert ist, weiß sie/er leider auch nicht, da ich sie/er die Firma heute umgehend verlassen hat.

Sie/Er hat sich nie etwas zu schulden kommen lassen. Abmahnungen liegen keine vor. Bewertungen/Zeugnisse waren immer gut.

Nun meine Frage:
Was soll/kann sie/er nun tun?
Das ganze über einen Anwalt regeln?
Hat sie/er eine Chance auf eine Abfindung?
Was für Möglichkeiten gibt es?

Bitte helft ihr/ihm weiter.

Bei Fragen Unklarheiten einfach kurz schreiben.

VIELEN DANK.

Grüße
Dennis

Guten Tag.

Allerdings gibt es noch gar keine Freigabe vom Betriebsrat.
Ob dieser informiert ist, weiß sie/er leider auch nicht, da
ich sie/er die Firma heute umgehend verlassen hat.

Als erstes, notfalls telefonisch, Kontakt mit dem BR aufnehmen. Dieser muss vor einer Kündigung gehört werden, sollte also bereits darüber Bescheid wissen, dass da etwas im Busch ist.

Darauf dringen, dass die zu erwartende Kündigung begründet wird.

Angenommen, der BR wird ordnungsgemäß gehört (wenn nicht, wäre eine Kündigung unwirksam): bei einem Arbeitnehmer mit nur einem Jahr Betriebszugehörigkeit sind - ohne weiter ins Detail zu gehen - die Chancen auf Weiterbeschäftigung oder auch Abfindung eher mau zu sehen.

Das ganze über einen Anwalt regeln?

Wenn die Kündigung tatsächlich aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt, würde ich davon eher abraten, weil man mit einer - mutmaßlich nur geringe Erfolgsaussichten aufweisenden - Kündigungsschutzklage verbrannte Erde hinterlassen würde.

Hat sie/er eine Chance auf eine Abfindung?

Gesetzt den Fall, eine Abfindung käme bei einem entsprechenden Prozess heraus, so dürfte es sich um einen Betrag in Höhe von ½ bis 1 Montasentgelt handeln. Da wird sich wohl der Aufwand kaum rechnen.

Ich würde, immer vorausgesetzt, dass der BR nicht in der Lage ist, eine andere Lösung, wie Arbeitszeitverkürzung, Kurzarbeit … hinzubiegen, darauf achten, sauber aus der Bude herauszukommen, ohne noch Rundschläge zu verteilen, und als Gegenleistung ein sehr wohlwollendes Zeugnis haben wollen. Viel mehr, meine ich, kann man aus der beschriebenen Lage heraus nicht erreichen.

Und nicht vergessen: Umgehend, möglichst sofort, bei der BA melden, um nicht die Leistungsansprüche noch zu gefährden!

GEK

Hallo!

Entgegen dem, was mein Vorschreiber sagt, würde ich, wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist - auf jeden Fall eine Kündigungsschutzklage anstrengen.

Aus eigenen Erfahrungen weiß ich, daß sehr wohl eine Abfindung möglich ist. Hoch wird sie nicht ausfallen - je nach Geschick des Anwaltes ein halbes bis ein ganzes Gehalt. Wenn also sowieso nichts zu verlieren ist, sollte dieser Schritt auch gegangen werden.

Ohne Rechtschutz würde ich es mir allerdings auch zweimal überlegen zu klagen.

Gruß
Christian

Die Person hat leider keine private Rechtsschutzversicherung. Jede Versicherung, aber diese leider nicht…

Anzufügen wäre noch folgendes:

In der Abteilung in der sie/er arbeitet sind ca. 18 Leute beschäftigt.
Mit ihr/ihm hat gleichzeitig eine Frau im selben Alter angefangen. Selbe soziale Lage. Ledig, keine Kinder.
Diese wird voraussichtlich nicht gekündigt!

Abwarten. Kündigung lesen und dann überlegen, ob die rechtmäßig ist.