Hallo Experten,
Ich habe iene Frage zu folgendem hypothetischen Fall:
Eine Azubi zur Zahnarzthelferin ist im zweiten Ausbildungsjahr. Sie hat nach dem ersten Jahr in die Praxis gewechselt und gerade die Probezeit in der neuen Praxis überstanden.
Mittlerweile fällt auf, dass sie regelmäßig Arbeitsanweisungen der weisungsberechtigeten Vollzeit-Kräfte missachtet, Instrumente für die Behandlung fehlerhaft aufbereitet und Tätigkeiten ausführt, die nicht für sie vorgesehen sind. Dies macht sie regelmäßig fehlerhaft. Darüberhinaus missachtet sie diese Weisungen bewußt und bringt dies sogar wiederholt zum Ausdruck, wie z.B. „Ich mache das so, ich bin eben so, ich sehe es nicht ein, dass anders zu machen, auch wenn mir das gesagt wird“
Generell ist das Ausbildungsverhältnis ja von Arbeitgeberseite vor Kündigung geschützt und nur bei grobem Fehlberhalten, wie z.B. Diebstahl, kündbar.
Wie sieht es in einem solchen Fall aus? Bewußte, wiederholte Mißachtung von Weisungen. Keine Besserung, falls eine Abmahnung ausgesprochen wird. Sozialverhalten ebenfalls nicht verbesserbar.
Ich freue mich über jeden Kommentar zu diesem theoretischen Fall.
Allen ein schönes WE!
Madmorphi