nehmen wir mal an eine Person möchte Ihren Ausbildungsplatz kündigen und hat noch Urlaub. Währe eine Kündigung so rechtens?
Hier mein Beispiel:
Sehr geehrter Herr Stinkesocke,
hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz mit vier Wochen Frist zum 31.10.2009, aus gesundheitlichen Gründen.
Meine restlichen Urlaubstage werde ich ab dem 01.10.2009 – 14.10.2009 nehmen. Sofern es meine Gesundheit zulässt, werde ich ab dem 15.10.2009 – 31-10.2009 weiter Arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Hundesabba
Es ist ein rat an meine Freundin. Ich hoffe, es ist richtig so.
Danke für die Antworten.
nehmen wir mal an eine Person möchte Ihren Ausbildungsplatz
kündigen und hat noch Urlaub. Währe eine Kündigung so
rechtens?
Hier mein Beispiel:
Sehr geehrter Herr Stinkesocke,
hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis nach § 22 Abs.
2 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz mit vier Wochen Frist zum
31.10.2009, aus gesundheitlichen Gründen.
ok, habe den zitierten § jetzt nicht überprüft aber setze voraus dass der so stimmt
Meine restlichen Urlaubstage werde ich ab dem 01.10.2009 –
14.10.2009 nehmen. Sofern es meine Gesundheit zulässt, werde
ich ab dem 15.10.2009 – 31-10.2009 weiter Arbeiten.
nein, das geht gar nicht. Der Arbeitnehmer hat die Verteilung des Urlaubs mit dem Arbeitgeber abzustimmen und kann nicht einfach selbst festlegen, wann er diesen nimmt, er kann es nur vorschlagen.
Ich schlage vor, dass ich meinen restlichen Urlaub ab dem 01.10.2009 – 14.10.2009 nehmen. Sofern es meine Gesundheit zulässt, werde ich ab dem 15.10.2009 – 31-10.2009
Ich schlage vor, dass ich meinen restlichen Urlaub ab dem
01.10.2009 – 14.10.2009 nehmen. Sofern es meine Gesundheit
zulässt, werde ich ab dem 15.10.2009 – 31-10.2009
Ich persönlich würde den Absatz mit „sofern es meine Gesundheit zulässt“ weglassen, da er überflüssig ist.