Kündigung - außertariflicher Resturlaubsanspruch?

Hallo Wissende, 
nach einer Menge Suchmaschine brauche ich doch eben eure Hilfe. Bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte steht dem AN der gesamte Jahresurlaub zu.

Soweit klar. Jetzt folgende Ausgangssituation: 
AN hat einen Anspruch von 10 Tagen aus dem Vorjahr. Im Vorjahr konnte dieser Urlaub auf Grund betrieblicher Umstände nicht genommen werden („zu viel zu tun“). AN kündigt zum 30.09. Abweichend von der gesetzlichen Regelung wurde vertraglich 30 Tage Urlaub vereinbart.  
Hier tun sich mir jetzt drei Fragen auf: 

  1. Resturlaub Vorjahr; muss vom Arbeitgeber genehmigt werden. Angenommen die Regelung war mündlich, auf den gezeichneten Urlaubsscheinen wurde der Resturlaub Vorjahr zum Anspruch laufendes Jahr dazu gezählt (ab 01.01 z.B. 40 statt 30 Tage). Reicht dies notfalls als Beweis der Absprache zwischen AG und AN? 
  2. Soweit ich nun gelesen habe, steht dem AN bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte der gesetzliche Jahresurlaub (20 Tage, da 5-Tage-Woche) zu. Anteilig gezwölftelt käme hierzu noch der auf Grund tariflicher Verhandlungen vereinbarte Urlaub. Hieße also in unserem Beispiel 20 Tage + (10 Tage/12Monate*9Monate) - bereits ausgezahlter Urlaub = auszuzahlender Urlaub. Soweit richtig? 
  3. Wie sieht es denn bei frei vereinbartem Urlaub aus? Ohne Tarifvertrag wurde der Urlaubsanspruch vertraglich auf 30 Tage festgelegt. Hat der AN dann Anspruch auf 30 Tage - bereits genommen oder auf 20 Tage + gezwölfteter Zusatzanspruch - genommener Urlaub?

Im Voraus vielen Dank für eure Antworten!

Grüße

Fonz