Kündigung: Auswahl der 'Opfer'

Hallo!

In dem Betrieb in dem mein Bruder im Moment tätig ist stehen Entlassungen an.

Wen es erwischt steht noch nicht fest, da aber von 120 Angestellten 10 gehen „dürfen“ stellt er sich die Frage, nach welchem Kriterium die Auswahl getroffen wird.

Beispiel: Es gibt zwei Verkaufsabteilungen, die jedoch nichts miteinander zu tun haben. Abteilung A ist für Kleinstaufträge zuständig, simple Produkte, erfordliches Know-How eher gering. Abteilung B bearbeitet komplexe Vorgänge, hoher Beratungsaufwand, viel Spezialwissen erforderlich (die Einarbeitungszeit liegt selbst für betriebsinterne Mitarbeiter bei ca. 6 Monaten).
Eine Einsparung des Personals ist in Abteilung B nicht mehr möglich, das den Angestellten in Abteilung B eh schon die Arbeit über den Kopf wächst.

Frage: Kann ein Mitarbeiter aus Abteilung B gekündigt werden, da dieser nach sozialen Gesichtspunkten „am wenigsten“ auf seinen Arbeitsplatz angewiesen ist, und durch einen „schützenswerteren“ Mitarbeiter aus Abteilung A ersetzt werden? Obwohl dies eine lange Einarbeitungszeit erfordert und der Mitarbeiter aus Abteilung B zum Zeitpunkt der Enlassung „höher“ qualifiziert ist?

Danke im voraus für alle Antworten…

Mfg

Cypher

Hallo!

In dem Betrieb in dem mein Bruder im Moment tätig ist stehen
Entlassungen an.

Wen es erwischt steht noch nicht fest, da aber von 120
Angestellten 10 gehen „dürfen“ stellt er sich die Frage, nach
welchem Kriterium die Auswahl getroffen wird.

Beispiel: Es gibt zwei Verkaufsabteilungen, die jedoch nichts
miteinander zu tun haben. Abteilung A ist für Kleinstaufträge
zuständig, simple Produkte, erfordliches Know-How eher gering.
Abteilung B bearbeitet komplexe Vorgänge, hoher
Beratungsaufwand, viel Spezialwissen erforderlich (die
Einarbeitungszeit liegt selbst für betriebsinterne Mitarbeiter
bei ca. 6 Monaten).
Eine Einsparung des Personals ist in Abteilung B nicht mehr
möglich, das den Angestellten in Abteilung B eh schon die
Arbeit über den Kopf wächst.

Frage: Kann ein Mitarbeiter aus Abteilung B gekündigt werden,
da dieser nach sozialen Gesichtspunkten „am wenigsten“ auf
seinen Arbeitsplatz angewiesen ist, und durch einen
„schützenswerteren“ Mitarbeiter aus Abteilung A ersetzt
werden? Obwohl dies eine lange Einarbeitungszeit erfordert und
der Mitarbeiter aus Abteilung B zum Zeitpunkt der Enlassung
„höher“ qualifiziert ist?

Danke im voraus für alle Antworten…

Hi Cypher,

das setzt voraus, daß wild durch den Garten gekündigt wird. Falls es der Firma schlecht geht, wird sie dort entlassen, wo die Relation Kosten/Ertrag am geringsten ist. In dieser Abteilung wird man dann acuh bluten müssen.

Auf die Spitze getrieben könnte man ja sonst den Verkäufer entlassen, weil der Straßenfeger schon länger im Betrieb ist.

gruss
winkel

Hallo,

Dein Beispiel setzt vorraus, dass in diesem Betrieb ein Sozialplan und ein Interessenausgleich besteht. Ist dies der Fall, ist es durchaus möglich nach sozialen Gesichtspunkten zu kündigen und andere Mitarbeiter durch Weiterbildung an die übrigen Arbeitsplätze zu qualifizieren.

Grüße Michael

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