Kündigung Autoversicherung bei Ummeldung

Hallo,

teilt die KFZ-Zulassungsstelle das Ummelden eines Autos auf einen neuen Halter der Versicherung des alten Halters automatisch mit oder muss der alte Halter selbst kündigen? (Der neue Halter übernimmt die Versicherung nicht, sondern hat eine eigene abgeschlossen)
Erhält das Finanzamt von der KFZ-Zulassungstelle eine Nachricht, so dass der alter Halter die zuviel gezahlte KFZ-Steuer erstattet bekommt?

Sollte eine Benachrichtung der Versicherung und/oder des Finanzamts die Zulassungstelle erfolgen, geschieht dies nach durch die gute alte Post, oder geht das alles mittlerweile elektonisch und somit schneller?

Vielen Dank und viele Grüße

Johanna

Die Zulassungsstelle benachrrichtigt deine Versicherung und das Finanzamt. Du bekommst also zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurück und von deiner Versicherung bekommst du die zu viel gezahlten Beiträge zurück. Geht alles automatisch :wink:

Gruß
Andre

PS: Eine Kfz-Versicherung kann ein Käufer nicht übernehmen… Außer bei Familie

hallo,

Die Zulassungsstelle benachrrichtigt deine Versicherung und
das Finanzamt. Du bekommst also zu viel gezahlte Steuern vom
Finanzamt zurück

soweit richtig

und von deiner Versicherung bekommst du die
zu viel gezahlten Beiträge zurück. Geht alles automatisch :wink:

nicht ganz richtig:

  • es gibt immer noch (wenige) versicherer die arbeiten mit papier
  • es gibt versicherer die warten erstmal ab, bevor der vertrag endgültig abgerechnet wird. eventuell folgt nämlich ein kfz-wechsel und dann kann man sich einen versicherungsschein sparen. außerdem sind dann auch schon beiträge da. deshalb sollte man wenigstens mal kurz anrufen und bescheid sagen, dass man den vertrag abgerechnet haben möchte.
  • des weiteren soll es ja auch erwerber geben, die ein gekauftes kfz nicht abmelden oder manchmal versagt auch der computer. dem kann man mit einem anruf auf die schliche kommen.

PS: Eine Kfz-Versicherung kann ein Käufer nicht übernehmen…

das ist nicht richtig:
nach §95 VVG geht der versicherungsschutz auf den erwerber über.

mfg
snake

Hallo,

es gibt versicherer die warten erstmal ab, bevor der vertrag endgültig abgerechnet wird. eventuell folgt nämlich ein kfz-wechsel und dann kann man sich einen versicherungsschein sparen.

ist nicht ganz so, denn es gibt ne vertragliche Ruhevereinbarung und daher warten die Gesellschaften nicht ab.
Eine Info, dass das Fahrzeug einen anderen Besitzer bekommen hat, erhalten die Gesellschaften nicht!
Ein neuer Versicherungschein ist zwingend notwendig, bzw. ein Nachtrag dafür!

Daher ist der Hinweis korrekt, bei seiner Gesellschaft anzurufen und um Abrechnung des Vertrages zu bitten!

VG, René

nach §95 VVG geht der versicherungsschutz auf den erwerber über.

Dieses gilt bei Gebäudeversicherungen und nicht bei KFZ Versicherungen!!

nach §95 VVG geht der versicherungsschutz auf den erwerber
über.

Dieses gilt bei Gebäudeversicherungen und nicht bei KFZ
Versicherungen!!

Stimmt, aber auch die Vers.-Bedingungen sehen einen Übergang vor. Muss auch so sein, sonst wären 1000e Fahrzeuge auf deutschen Straßen nicht versichert, weil sie gerade verkauft wurden.

Legt der Erwerber aber eine neue eVB bei der Zul.-Stelle vor, gilt das als Kündigung des bisherigen Vertrages. Fakt ist: der Verkäufer hat KEIN Kündigungsrecht bei Veräußerung.

Grüße, M

Hallo,

erst einmal vielen Dank für die Antworten.

Könnte vielleicht jemand noch die letzte Frage

Sollte eine Benachrichtung der Versicherung und/oder des Finanzamts die Zulassungstelle erfolgen, geschieht dies nach durch die gute alte Post, oder geht das alles mittlerweile elektonisch und somit schneller?

beantworten?

Ich habe novh eine Wette mit einem Freund diesbezüglich laufen:wink:

Vielen Dank.

Johanna

hallo

ist nicht ganz so, denn es gibt ne vertragliche
Ruhevereinbarung und daher warten die Gesellschaften nicht ab.

mit generellen aussagen wär ich vorsichtig. von einer gesellschaft auf andere zu schließen ist nicht ratsam.

Eine Info, dass das Fahrzeug einen anderen Besitzer bekommen
hat, erhalten die Gesellschaften nicht!

das ist nicht korrekt!
das kind nennt sich anzeige nach §24(1) bzw 24(3) FZV und wird von der zulassungsbehörde nach abmeldung/ummeldung an den versicherer per datenleitung versandt. diese haben die anzeige mittlerweile i.d.r. fast in echtzeit im computer.

Ein neuer Versicherungschein ist zwingend notwendig, bzw. ein
Nachtrag dafür!

sicher, ist ja eine vertragliche veränderung. trotzdem kann man sich mit der dokumentierung auch mal 4 wochen zeit lassen. und dann erst wird die ruheversicherung dokumentiert. immerhin läßt sich damit porto und die kosten des dokuments sparen, falls bald ein kfz-wechsel folgt. des weiteren kann auch ein anruf des vn folgen, der die abrechnung wünscht. dann spart man sich wenigstens die dokumentierung der ruheversicherung.

mfg
snake

hallo,

Sollte eine Benachrichtung der Versicherung und/oder des
Finanzamts die Zulassungstelle erfolgen, geschieht dies nach
durch die gute alte Post, oder geht das alles mittlerweile
elektonisch und somit schneller?

finanzamt: imho elektronisch
versicherung: zu 98% elektronisch fast in echtzeit

snake