Hallo,
mir ist im Gedächtnis, dass eine Bank nach der Kündigung einer kostenpflichtigen Bankkarte die Jahres- Gebühren für die nicht verbrauchte Restzeit anteilig zurück erstatten müßte.
Weiss jemand etwas Handfestes?
AZ eines Urteils, vllt. sogar BGH?
Gruß:
Manni
Weiss jemand etwas Handfestes?
AZ eines Urteils, vllt. sogar BGH?
Schaue Dir mal OLG Frankfurt/Main, 13 U 186/99 und 1 U 108/99 an.
Hinweis: Mein Posting ist keine Rechtsberatung!
Tipp: Den Ärger mit der anteiligen Rückzahlung der Karten- Jahresgebühr ersparst du Dir von vornherein, wenn die Karte gar nicht erst Jahresgebühr kostet (siehe z.B. http://www.kostenlose-kreditkarte.de)
.
Hallo,
Danke für Deine schnelle Info.
Schaue Dir mal OLG Frankfurt/Main, 13 U 186/99 und 1 U 108/99
an.
Ich hoffe, dass ich diese Urteile irgendwo herunterladen kann oder könntest Du mir einen Tip geben, wo ich das machen kann?
Beim BGH weiss ich Bescheid aber beim OLG?
Tipp: Den Ärger mit der anteiligen Rückzahlung der Karten-
Jahresgebühr ersparst du Dir von vornherein, wenn die Karte
gar nicht erst Jahresgebühr kostet (siehe z.B.
http://www.kostenlose-kreditkarte.de)
.
Ja. Ist bei mir aber leider eine „Altlast“ mit der C…ibank.
Trotzdem: Danke für den Link.
Gruß:
Manni