Kündigung Bankkonto - was beachten

Guten Tag,

ich wollte einmal anfragen was ich bei einer Kontokündigung beachten muss.

Konkret geht es darum das ich einfach mein zweites Konto kündigen möchte. Wann kann / darf ich zum Beispiel das restliche Geld überweisen oder soll ich in der Kündigung angeben das das Geld eben auf Konto XY überwiesen werden soll nach Abzug der letzten Kontoführungsgebühren?

Kann ich ein Konto per sofort kündigen (wenn ich das will, denn ich brauche es nicht mehr) oder wird das auf jeden Fall bis zum nächsten Monat der Kündigungsfrist aufrecht erhalten?

Hat jemand noch Tipps?
Danke euch und viele Grüße!

moin!

was ist es für ein konto? (tg, giro, spar, …)

saludos, borito

Hallo,

Kann ich ein Konto per sofort kündigen (wenn ich das will,
denn ich brauche es nicht mehr) oder wird das auf jeden Fall
bis zum nächsten Monat der Kündigungsfrist aufrecht erhalten?

das steht in den AGB (Sparkassen: Nr. 26; private und genossenschaftliche Banken Nr. 18).

Gruß
C.

moin!

was ist es für ein konto? (tg, giro, spar, …)

Ist ein ganz klassisches Girokonto.

hola penpal,

wie schon erwähnt: agb´s lesen oder bei der bank nachfragen, dann gibt´s keine unklarheiten.

i.a. kann man ein giro sofort auflösen. karten (ec oder kredit) sind dabei zurückzugeben bzw. zu vernichten (sagt einem auch der bankmensch).
bei der auflösung kann man bestimmen, wohin der positive saldo transferiert werden soll (anderes konto) oder von welchem girokonto der negative saldo ausgeglichen werden soll. sind beide girokonten bei derselben bank, geht das sofort.
bei der auflösung werden automatisch noch anfallende gebühren und zinsen mit eingerechnet. ist das teil aufgelöst, ist also schluß.

vorsicht noch bei buchungen, die über das konto laufen könnten, wie z.b. lastschriften, erteilte einzugsermächtigungen, daueraufträge. die sind alle rechtzeitig vorher zu kündigen, umzuschichten etc.pp. - falls nach der kontoauflösung noch was nachkommen sollte, dann haftet der ex-konotinhaber dafür, nicht mehr die bank (z.b. bei nichtausführung eines da und daraus resultierendem zahlungsverzug, oder bei gebühren für lastschriftrückgabe).

auch zu beachten: wenn die kontodaten irgendwo angegeben sind (briefkopf o.ä.), daß das geändert wird udn die empfänger davon unterrichtet werden (überwiegend wichtig bei geschäftskonten).

mehr fällt mir jetzt erstmal nicht ein…

saludos, borito

vielleicht noch: nicht mit der karte kurz vor Kontoschließung einkaufen gehen. Da könnte sich die Abbuchung dann mit der Löschung überschneiden.