Kündigung / Beendigung Franchisevertrag

In einem Franchisevertrag stehen folgende Klauseln:

Vertragsklauseln:

  1. Dieser Vertrag tritt mit seiner Vertragsunterzeichnung in Kraft und wird auf die Dauer von fünf Jahren fest abgeschlossen. Der Franchisenehmer hat danach das einseitige Optionsrecht, den Vertrag um weitere 5 Jahre zu verlängern und wird die Ausübung der Option mindestens 6 Monate vor Ablauf der ersten Vertragslaufzeit dem Franchisegeber schriftlich mitteilen. Im Falle der Nichtausübung der Option und nach Ablauf der zweiten 5 – Jahresfrist verlängert sich der Vertrag danach stillschweigend um weitere Vertragsperioden von jeweils 2 Jahren, wenn er nicht spätestens 12 Monate vor dem Vertragsende bzw. Ende einer weiteren Vertragsperiode von den Vertragsparteien gekündigt wird.

  2. Eine Kündigung des Vertrages ist – mit Ausnahme der vorgenannten Kündigungsfristen – nur aus wichtigem Grund zulässig. Insbesondere steht der Franchisegeberin das Recht zur sofortigen außerordentlichen Kündigung zu, wenn der Geschäftsbetrieb aus von Franchisenehmer zu vertretenen Umständen nicht spätestens 6 Monate nach Inkrafttreten dieses Vertrages eröffnet wurde.

Bei einem angenommenen Vertragsabschluß zum 16.04.2008 ergeben sich folgenden Fragen:
a. Gibt es eine automatische Verlängerung oder endet der Vertrag einfach zum 16.04.2013 ?
b. Hätte er zum 16.04.2012 gekündigt werden müssen ?
c. Falls der Vertrag weiterläuft, für wie viele Jahre dann (2 oder 5) ?
d. Sind die Klauseln in dieser Form legitim ?

Vielen Vorausdank für die Hilfe bei der richtigen Intepretation der Vertragsklauseln.

Bei einem angenommenen Vertragsabschluß zum 16.04.2008 ergeben
sich folgenden Fragen:
a. Gibt es eine automatische Verlängerung

Wenn er nicht gekündigt wird, ja.

oder endet der Vertrag einfach zum 16.04.2013 ?

Wenn er mit einer Frsit von 6 Monaten gekündugt wird.

b. Hätte er zum 16.04.2012 gekündigt werden müssen ?

Nein.

c. Falls der Vertrag weiterläuft, für wie viele Jahre dann (2 oder 5) ?

d. Sind die Klauseln in dieser Form legitim ?

Warum nicht ? Ich sehe kein Hinderniss, bin aber auch kein Jurist.

Hallo!

Gibt es eine automatische Verlängerung

Wenn er nicht gekündigt wird, ja.

Das kann man auch anders sehen, denn dort steht: „Im Falle der Nichtausübung der Option und nach Ablauf der zweiten 5 – Jahresfrist verlängert sich der Vertrag danach stillschweigend …“

Das ist eine Und-Verknüpfung von 2 Bedingungen, die für eine automatische Vertragsverlängerung erfüllt sein müssen. Nur eine der Bedingungen reicht nicht.

Zugegeben, eine semantische Feinheit und möglicherweise ist etwas anderes gemeint. Ich halte die Formulierung für schlampig mindestens für missverständlich. Es ist keinesfalls sicher, wie soetwas im strittigen Verfahren entschieden würde.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

Gibt es eine automatische Verlängerung

Wenn er nicht gekündigt wird, ja.

Das kann man auch anders sehen, denn dort steht: „Im Falle der
Nichtausübung der Option und nach Ablauf der zweiten 5 –
Jahresfrist verlängert sich der Vertrag danach stillschweigend
…“

das heißt, daß sich die Laufzeit des Vertrages in den folgenden beiden Fällen bzw. zu den folgenden Zeitpunkten stillschweigend um zwei Jahre verlängert:
a) Nach Ablauf der ersten fünf Jahre, falls die Option nicht ausgeübt und auch nicht rechtzeitig gekündigt wurde.
b) Nach Ablauf der zweiten fünf Jahres-Periode, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde.

Das ist eine Und-Verknüpfung von 2 Bedingungen, die für eine
automatische Vertragsverlängerung erfüllt sein müssen. Nur
eine der Bedingungen reicht nicht.

Als und-Bedingung ist diese Klausel untauglich. Wenn die Option nicht ausgeübt wird, dann gibt es die zweite fünf Jahres-Frist nicht, weil der Vertrag dann gekündigt oder stillschweigend um zwei verlängert worden wäre.

Gruß
Christian

Hallo Wolfgang

Das ist eine Und-Verknüpfung von 2 Bedingungen,

Das kann man so sehen, ich habe es als Aufzählung einzelner Bedingungen verstanden, weil ich persönlich die verknüpfung unsinnig finde.

Gruß

Nordlicht

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Hallo an alle,

vielen herzlichen Dank für die hilfreichen Kommentare !!!

Grüße
Jürgen