Kündigung befristeter Arbeitsvertag

Eine etwas verzwickte Frage:

Nach Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages (im Betrieb werden jeweils 2x 1 Jahr befristet, danach Übernahme in unbefristetes Arbeitsverhältnis) möchte ein Arbeitnehmer nach 1,5 Jahren kündigen. Der AVR benennt 6 Wochen Kündigungszeit nach mehr als einem Jahr Dienstverhälnis, innerhalb eines Jahres 4 Wochen. Gilt nun als Beginn des Dienstverhältnisses der Abschluss des 1. Vertrages oder das Datum der Verlängerung?

Danke!!!

Hallo,

zuerst muß geprüft werden, ob überhaupt eine Kündigung vor Ablauf der Befristung möglich ist.
Ist nämlich die Kündigung nicht ausdrücklich im Arbeits- oder (sofern überhaupt anwendbar) im Tarifvertrag nicht ausdrücklich für befristete Arbeitsverträge vorgesehen, ist diese beidseitig vor Auslaufen der befristung unzulässig.

&Tschüß
Wolfgang