Eine etwas verzwickte Frage:
Nach Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages (im Betrieb werden jeweils 2x 1 Jahr befristet, danach Übernahme in unbefristetes Arbeitsverhältnis) möchte ein Arbeitnehmer nach 1,5 Jahren kündigen. Der AVR benennt 6 Wochen Kündigungszeit nach mehr als einem Jahr Dienstverhälnis, innerhalb eines Jahres 4 Wochen. Gilt nun als Beginn des Dienstverhältnisses der Abschluss des 1. Vertrages oder das Datum der Verlängerung?
Danke!!!