Kündigung befristeter Arbeitsverträge Arbeitnehmer

Es besteht ein befristeter Arbeitsvertrag bis zum 1.1.2011 für einen Aushilfsjob in einem Supermarkt
Zum 1.8. soll eine Ausbildung angefangen werden.
Nun habe ich gelesen, dass befristete Arbeitsvertäge auch vom Arbeitnehmer nicht einfach so gekündigt werden können. Was kann man tun, da man nicht einfach so auf die Ausbildung verzichten kann?
Wäre das ein außerordentlicher Kündigungsgrund oder gelten bei einem Aushilfsjob auf 400 Euro Basis andere Regelungen?

Es gib keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, nachlesen ist also unmöglich. Nur Befristung wurde schriftlich festgehalten.

Hallo

Nur Befristung wurde schriftlich festgehalten.

Was steht denn da genau im vollständigen Wortlaut?

Von beiden Parteien vor Vertragbeginn unterschrieben?

Gruß,
LeoLo

Der Befristungsvertrag wurde von beiden Parteien unterschrieben und vom AG einbehalten (ist bei jedem AN dort so)
Daher ist es nicht möglich den genauen Wortlaut wiederzugeben.

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Der Befristungsvertrag wurde von beiden Parteien
unterschrieben und vom AG einbehalten (ist bei jedem AN dort
so)

Dann sollte man den AG auf § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 NachwG hinweisen:
http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html

Diese Vorschrift ist zwar nicht mit einer Strafandrohung belegt, aber spätestens beim Arbeitsgericht müßte der AG die Karten offenlegen, wenn er eine Kündigung nicht akzeptiert.
Vielleicht besteht auch ein zivilrechtlicher Herausgabeanspruch.